Letztendlich hängt es davon ab, dass eine Person zu etwas gezwungen wird. Ob es nun ein Mann oder eine Frau ist, spielt in meinen Augen keine Rolle.
Es wäre denkbar, dass sich (alle/einige?) Männer nicht gegen eine Errektion wehren können, auch wenn es sich um einen Gewaltakt handelt. Dazu müsste man die Meinung eines Psychologen oder Mediziners einholen.
Gegenfragen: Wenn eine Frau keine Lust auf Sex hat und ihn trotzdem zulässt damit sie ihre Ruhe hat, handelt es sich dann schon um eine Vergewaltigung? Was ist, wenn sie es zulässt weil sie Angst hat? Was ist, wenn sie es zulässt, weil sie sich nicht wehren kann? Wo zieht man dann die Grenze?
Eine einfach Methode um herauszufinden, ob es eine Vergewaltigung ist, wäre den oder die urteilen zu lassen, die betroffen sind.
2006-09-09 11:08:44
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answer #1
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answered by hundewerfer 3
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Ja natürlich ist das dann auch eine Vergewaltigung. Das beinhaltet doch schon das Wort. Sich etwas mit Gewalt nehmen.
@sfaxhabibi: Es ist auch eine Vergewaltigung meiner Augen, wenn Du permanent groß schreibst. Entlogge mal Deine Shifttaste. Das tut weh und ist sehr anstrengend zu lesen.
Außerdem kommt die permanente Großschrift im Internet dem Schreien gleich und Du schreist uns hier doch nicht an - oder?
2006-09-09 10:43:29
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answer #2
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answered by Anonymous
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Ja, denn der Geschlechtsakt geschieht ja gegen den willen des Mannes.
Also ist es eine Vergewaltigung
2006-09-09 10:45:53
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answer #3
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answered by ~��� ~Claudia "Ein En 4
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Eine Vergewaltigung durch eine Frau wäre z.B., wenn sie den Mann gegen seinen Willen wehrlos macht (mit Medikamenten, Drogen, Fesseln etc) und dann demütigende sexuelle Handlungen vornimmt, z.B. das Einführen eines Gegenstandes in den Körper des Mannes.
Eine Erektion spielt dabei keine Rolle.
Entscheidend ist: es muß gegen den Willen der Person stattfinden, es muß gewaltsam sein und es muß ein demütigende und erniedrigende Handlung vorliegen, z.B. das Eindringen in den Körper (muß aber nicht sein).
2006-09-09 10:45:35
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answer #4
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answered by Anonymous
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Trotzdem -ja-
2006-09-09 10:41:02
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answer #5
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answered by Wilken 7
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Nur weil Du es unglaublich findest, heißt es nicht, das es keine Vergewaltigung ist. Es ist auch egal, ob er eine Erektion hat, oder nicht, allein die Erzwingung (ob vollzogener Akt oder nicht) von nicht gewollten sexuellen Handlungen ist eine Vergewaltigung, dabei spielt es keine Rolle, ob der Peiniger oder das Opfer eine Frau oder ein Mann ist.
2006-09-09 10:49:45
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answer #6
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answered by Displicentia 6
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Die Erektion ist nicht das Kriterium. Es geht hier um die Nötigung zum Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen.
§177 StGB: Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder das Opfer bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
2006-09-09 10:45:00
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answer #7
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answered by Anonymous
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Klare Vergewaltigung,wenn er nicht möchte.
2006-09-09 11:24:55
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answer #8
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answered by Akira 3
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So eine Frage zeigt die Zweifelhaftigkeit der Gleichberechtigung, die zitierten Gesetze sind Männergesetze, eine Vergewaltigung durch eine Frau gibt es praktisch nicht, vielleicht theoretisch nach dem Gesetzestext.
In Italien, das ich besser kenne als Deutschland, nimmt die Öffentlichkeit an sexuellen Dingen wenig Teil, dafür spricht man untereinander viel mehr darüber. Das heisst, dass ein Ausssenstehender oder etwa Zeitung oder Chat Raum sehr wenig erfährt, was in den Cliquen und Familien passiert.
In Italien gilt immer noch: "die eigene Wäsche wird in der Familie gewaschen", niemals würde jemand erfahren, dass sich diese oder jene Mädchen mit schüchternen oder zurückgebliebenen Jungen ihrer Schule oder der Verwandtschaft einen Spass machen, wobei die Efahrenste dann vor den anderen mit dem Jungen eine Schau abzieht. Das würde in Deutschland wohl unter "erzwungene sexuelle Handlungen ohne direkten Geschlechtsverkehr" laufen, in Italien läuft so etwas unter Privatsache. Ich glaube nicht, dass ein Junge dadurch Schaden nimmt.
2006-09-10 09:13:07
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answer #9
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answered by frabi 5
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Hi,
also ich würde mal sagen das ist sehr wohl eine Vergewaltigung.
Es geht doch um den freien Willen bei der Sache. Und wenn sich der Mann körperlich nicht wehren kann (gibt ja auch Frauen, die Ihre Männer schlagen, oder er ist z.B. schon betrunken), dann ist das sicherlich eine Vergewaltigung.
Und das mit der Erektion. Also die hab ich öfter, auch wenn ich gerade mal nicht "will" ;-). Außerdem finden Frauen auch Möglichkeiten, das hinzukriegen. Also egal wierum, Gewalt bleibt Gewalt.
2006-09-09 10:51:40
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answer #10
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answered by Thommy 2
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