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Wann und mit welchen Überlegungen wurde die Versicherung eingeführt

2006-09-09 05:05:42 · 3 antworten · gefragt von zicke0602 1 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

3 antworten

private versicherungen: jmd hatte ne tolle geschäftsidee wie er massig geld machen kann :)
staatliche sozialversicherung: bismark hat mit der sozialversicherung die gründe für das erstarken der sozialistischen und kommunistischen parteien bekämpft. wenn man rente bekommt und das vorallem, wenn man sich an ner maschine verletzt (kam damals häufiger vor, 19. jahrhundert), hat man doch gleich viel lieber gearbeitet :)

2006-09-09 05:07:20 · answer #1 · answered by menschliches.wesen88 6 · 0 0

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

2006-09-09 12:12:30 · answer #2 · answered by grosse_daus 5 · 1 0

In Deutschland hat Bismarck die Sozialversicherung eingeführt ("Sozialistengesetze") als Reaktion auf Marx und Engels. Unter Bundeskanzler Adenauer wurde 1957 die große Rentenreform durchgeführt (Dynamische Rente).

2006-09-09 14:43:09 · answer #3 · answered by Klaus 7 · 0 0

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