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Bin seit Nov.05 geschieden. Unterhalt soll mein Mann für meine Tochter (17) zahlen von 287 €. Seit 6 Monaten zahlt er kein Geld mehr. Angeblich verdient er bei einer Zeitarbeitsfirma zu wenig ! Wie verhalte ich mich ? Jugendamt sagt das es nicht zuständig ist. Würde mich über Antworten sehr freuen.! Danke

2006-09-07 00:17:37 · 28 antworten · gefragt von simsinchen 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

28 antworten

anwalt einschalten. er kann dir 100% weiterhelfen!

2006-09-12 02:17:54 · answer #1 · answered by Rebecca 6 · 0 0

oh doch, das jugendamt ist zuständig! da deine tochter bereits 17 ist ist es denen nur zu viel aufwand. tritt denen auf die füsse und drohe damit das amt auf unterhalt zu verklagen wenn sie es nicht nötig haben dir zu helfen.
wende dich zuerst an den direkten vorgesetzten des bearbeiters welcher dich mit dieser aussage abgespeisst hat.
klappt das nicht nimm dir einen anwalt, der macht denen dann feuer unterm *****. wirst dich wundern wie schnell die sich drehen und bestehe unbedingt auf die zahlungen die dir bis dato vom amt verweigert wurden. das ist willkür, faulheit und unzulässig!

2006-09-12 00:22:21 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Das Jugendamt ist wirklich nur zuständig bis das Kind 12 Jahre ist. Da hilft nur der Anwalt. Mein Ex zahlt für seinen nun 17 jährigen Sohn seit März 05 keinen Unterhalt. Er hat eigentlich nie freiwillig gezahlt, immer nur durch Pfändung. Aber auch mit Anwalt ist das nicht so einfach. Mittlerweile dauert das jetzt schon wieder 1 1/2 Jahre und mein Anwalt kommt an ihn nicht ran. Jetzt läuft der 2. Verhaftungsbeschluss-aber Geld bekommt man dann auch noch nicht. Es kostet nur eine Menge Anwaltsgebühren. Na ja das ist halt kaum zu verstehen man ist im Recht, kann es aber nur sehr schwer durchsetzen.
Geh zum Anwalt und lass Dir helfen. Vielleicht steht Dir ja auch die Gerichtskostenhilfe zu.
Viel Glück wünsche ich Dir und allen die um das Unterhaltsrecht Ihrer Kinder kämpfen!

2006-09-07 19:01:10 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

hallo
das stimmt shcon das das jugendamt heuzutage nicht mehr dafür zuständig ist das amt zahlt nur bis zum 12 lebensjahr danach mußt du leider zum sozialamt( heute arbeitsosengeld1 oder 2) mein ex mann zahlt auhc seid feb06 nicht mehr für unsere 15 jährige tochter da ich mit ihr zur shcweiz gezogen bin er ist der meinung da ich im ausland lebe braucht er das nicht
da hat er sich aber ins eigene fleisch geschnitten er hat damals beim jugendamt eine urkunde unterschrieben tja und mit der bin ich nu zum anwalt und lasse eine lohnpfändung mechen denn damit hat er wohl nicht gerechnet auch wenn ich im ausland lebe muß er zahlen

2006-09-07 17:55:13 · answer #4 · answered by ute h 2 · 1 0

hallo, oh wacke da hast du aber lange ausdauer bewiesen!!! das problem mit den jugendämtern kenn ich, einige kann man echt vergessen. natürlich ist das jugendamt für euch noch zuständig dein kind ist noch nicht volljährig.
meine tochter musste auch lange warten auf ihr zustehendes geld. es kamen auch immer andere ausreden, wie keine arbeit, verdiene zu wenig, bin arbeitslos u.s.w. die ausreden waren immer wieder neue. ich habe auch so lange geduld gehabt heute bereue ich es!!! warte nicht so lange, such dir einen guten anwalt anders geht es nicht, wenn man keine unterstützung vom jugendamt bekommt. da ich auch lange gewartet habe ist ein stolze summe entstanden die er jetzt jeden monat in 100,00 € raten abzahlt plus den laufenden unterhalt. hätte er gleich gezahlt wäre seine belastung nicht so hoch aber selbst schuld. er zahlt ewig ab da ist meine tochter schon zwanzig wenn er fertig ist. aber sie bekommt ihr geld. also warte nicht so lnage sonst wird die summe immer höher!!der anwalt hat mich auch etwas gekostet aber ging noch dafür bekommt meine tochter jetzt regelmässig ihr geld und ich schone meine nerven.also geht doch!!und immer daran denken mitleid ist da fehl am platz du kannst auch nicht sagen wenn dein kind hunger hat , nee du kannst jetzt nichts essen hab gerade kein geld oder verdiene so wenig!!!du musst immer für dein kind da stehen, er nicht nur mit einem geringen betrag im monat der bei weitem nicht ausreicht, als die ausgaben die du hast für dein kind im monat, essen, kleidung, schulgeld u.s.w. denke immer daran!! also warte nicht mehr solange, mein ganz besonderer tip!!! viel glück aber das brauchst du gar nicht du bist im recht und wirst es auch bekommen. liebe grüsse

2006-09-07 00:45:28 · answer #5 · answered by spark 2 · 1 0

Frag mal ein "seriöses" Inkassounternehmen!

Die werden dir das Geld schon besorgen!

Und natürlich alles "legal"

2006-09-07 00:23:54 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

ich weiss nur aus eigener Erfahrung, dass sobald das Kind 18 Jahre alt ist, es den Unterhalt selber einklagen muss. Aber ich glaube bis dahin muss du dich selber drum kümmern. Besteht denn noch Kontakt, vielleicht kann man ja mit dem Vater reden, ohne ihn gleich vor Gericht zu ziehen.

2006-09-07 00:22:47 · answer #7 · answered by maia 4 · 1 0

Selbstverständlich ist da das Jugendamt zuständig. Die kümmern sich darum, strecken Dir den Unterhalt vor und sehen zu, wie sie den Vater drankriegen.
Wenn das Jugendamt dumm macht, geh zum Anwalt.

2006-09-13 22:58:15 · answer #8 · answered by lord_yu_the_great 2 · 0 0

Hallo am besten du gehst mal zu deinem Anwalt der kann sich die Einkünfte von deinem Ex-Mann beschaffen und in der Zeit ist das Jugendamt zuständig . Würde den Unterhalt sowieso übers Jugendamt zahlen lassen dann ist es sicherer als wenn dein Ex- Mann es Dir überweisen tut.

2006-09-09 23:42:18 · answer #9 · answered by andyundanja2002 1 · 0 0

Anwalt ,Klagen .Viel Glück kann dauern wenn er kein Geld hat sieht es schlecht aus,

2006-09-09 22:23:01 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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