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Ab 2007 soll für Internetfähige Computer gezahlt werden. Der Bundesverband der Selbständigen hat veröffentlicht:
-Gebührenpflichtig ist jeder, der über einen internetfähigen PC verfügt.
ABER gezahlt werden muß nicht wenn schon ein TV-Gerät in den Arbeitsräumen steht, für das GEZahlt wird.
- GEZahlt werden muss nur für EIN Gerät - egal wie viele PC´s die Firma hat.

Meine Frage: Ich hab mein TV angemeldet, das steht im privaten Wohnzimmer, wie auch mein PC, den ich hauptsächlich für mein Geschäft nutze. Muss ich für den PC zahlen oder nicht?????

2006-09-06 03:06:30 · 11 antworten · gefragt von mona910551 4 in Nachrichten & Medien Aktuelle Themen

11 antworten

Da du selbständig bist, stellt sich mir die Frage, ob dein PC bei der in der Firma im Anlagevermögen enthalten ist. Sollte das der Fall sein (d.h. die Anschaffungskosten wurden im Betrieb geltend gemacht) müsstest du wahrscheinlich zahlen. Die Frage ist ja immer auch, wie die GEZ dahinter kommt.
Ist das allerdings ein privater PC und war es auch immer, dann zahlst du ja eh schon für ein Gerät und kannst den PC "kostenlos" mitnutzen.

MrS

2006-09-06 03:12:16 · answer #1 · answered by Mr S 2 · 2 0

warte erst mal auf die novellierung des gesetzes

da wird es dann heissen

"" wer über augen verfügt mit denen es möglich ist tv zu sehen ist zur zahlung verpflichtet, für einäugige gewähren wir 10% nachlass, brillenträger bekommem 50% zuschlag ( da sie ja mehr sehen ) taube bekommen ebenfalls zuschlag, da es ihnen erspart bleibt die kommentare der politiker hören zu müssen.

2006-09-07 05:29:48 · answer #2 · answered by heinzl 4 · 1 0

Das ist nur Abzogge.........Ich finde irgendwann muss auch mal gut sein mit den bezahlen.Kommt vielleicht noch das wir für jeden Furz zahlen müssen..............

2006-09-06 14:24:17 · answer #3 · answered by zecke 5 · 1 0

Falls Du Selbstständig bist, dann müsstest Du für den PC nochmals Gebühren zahlen, auch wenn Du privat schon zahlst.

Ich fürchte, auf die GEZ wird eine Welle zivilen Ungehorsams zukommen. Eine Rechenmaschine wird nicht per Definition zum Rundfunkempfänger. Eine Verfassungsbeschwerde läuft auch schon.

http://www.vrgz.de

2006-09-07 12:15:13 · answer #4 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

ich zahl nicht...sollen die mir ne blombe reinmachen oder das abstellen.telefon,strom internet jeder hat das recht zu sperren.also sollen die das auch.bei allem hab ich die wahl ob ichs will oder nicht,nur da nicht.das ist abzocke

2006-09-07 08:32:16 · answer #5 · answered by nurelleson 3 · 0 0

da gibt es eine Boykott Seite ! habe sie von mein Computer laden bekommen, aber habe sie leider auf den Tresen vergessen! aber das ist alles nur abzoge den wenn Mann mal sied was die so im fehrnsehn zeigen ist das kein wunder, den die meisten schauen ja schon alles über das Netzwerk an

2006-09-07 06:38:41 · answer #6 · answered by crazi dog 2 · 0 0

Frag die GEZ selbst http://www.gez.de oder lese den Beitrag zum Thema auf der Internetseite. Dann gibt es die richtige Information aus 1. Hand.

Oder beauftrage einen Bekannten der keine GEZ Vorbehalte hat, der kann per Mail mal nachfragen. Auch die IHK muß sich mit dem Thema aus einandersetzen. Könnte man auch Fragen.

Aber die GEZ müsste schon irgenwie feststellen oder nachweisen das der PC Geschäftlich genutzt wird. Wie sollte das die GEZ machen?

In Betrieben wo in der Regel keine Rundfunk und TV Geräte gemeldet sind, ist das einfacher mit der Annahme.

2006-09-06 12:37:51 · answer #7 · answered by nichtsoweitkommenlassen 5 · 0 0

Wie auch immer, pass auf vor den fast schon verbrecherischen Methoden der GEZ - Eintreiber.
Wer weiß was denen noch alles einfällt.

2006-09-06 10:55:20 · answer #8 · answered by omega_c_rot 2 · 0 0

Nein ! Wer sollte denn wissen, daß du deinen Computer für dein
Geschäft benutzt?
Die Leute von der GEZ brauchst du nicht in die Wohnung zu lassen. Außerdem werden sie dich auch nicht aufsuchen, da unter
deiner Adresse ja schon gezahlt wird.

2006-09-06 10:35:49 · answer #9 · answered by Berni 7 · 0 0

In dem Fall natürlich nicht, da laut den neuen Richtlinien einfach nur frecherweise Internetfähige Handys und Computer in den gleichen Rang wie Fernsehgeräte gestellt werden und Du Deine Geräte bereits angemeldet hast.


MfG Lucy

2006-09-06 10:12:04 · answer #10 · answered by Lucy B 6 · 0 0

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