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Haben mir mit meinem Partner eine Küche gekauft in einem Möbelgeschäft. Das Problem ist wir haben die Küche selbst zusammengebaut und aufgestellt samt Elektrogeräte. Nun funzt beim Herd die Umluft nicht richtig, Birne brennt und Venti ist auch an, nur kommt keine Wärme bzw. Hitze! Liegt doch aber nicht am Anschließen des Gerätes oder, denn sonst funzt alles super dran. Haben wir rechtlich gesehen Anspruch auf Reklamation oder Reparatur oder so?

2006-09-05 21:34:56 · 9 antworten · gefragt von Line85 2 in Haus & Garten Wartung & Reparatur

das Problem ist, es ist verboten den Herd selbst anzuschließen.

2006-09-05 21:44:58 · update #1

9 antworten

Anspruch auf Reklamation nur wenn der Herd von einem Fachmann (Elektiker) angeschlossen wurde-Beweislast liegt bei Ihnen (rechnung vom Elektriker).
Ansonsten geht nur der Firma eine Kulanz-reparatur abzuschwatzen.

2006-09-06 04:17:52 · answer #1 · answered by momratz 6 · 0 0

Solltest Du den Herd selbst angeschlossen haben dann hast Du schlechte Karten.Solche Sachen sind grundsätzlich von einem Fachmann anzuschließen.Also laß das mal überprüfen eh Du die Pferde scheu machst.

2006-09-07 05:39:40 · answer #2 · answered by abendsternchen22 7 · 0 0

Ich glaub schon solang du auch den Kassenzettel noch hast.Probiers mal.Viel Glück.

2006-09-06 20:37:08 · answer #3 · answered by Heißes Hößchen 3 · 0 0

ich glaube das kommt drauf an, WER den Herd angeschlossen hat... Geh mal zu deinem Händler, der wird dir schon sagen, ob du alles richtig "zum funzen gebracht hast" :-)

2006-09-06 08:39:09 · answer #4 · answered by bunny 5 · 0 0

sag doch einfach deinem hausmeister bescheid.

2006-09-05 22:11:37 · answer #5 · answered by ? 4 · 0 0

Wenn das Gerät beim Kauf kaputt war, hast du Anspruch auf Gewährleistung. Wenn du es durch falsches Anschließen kaputt gemacht hast, bleibst du natürlich auf dem Schaden sitzen.

2006-09-05 22:00:18 · answer #6 · answered by taadma 5 · 0 0

Sicher hast Du Anspruch auf Reperatur, es wäre was anderes wenn du eine Macke in die Fronten gemacht hättest und dann reklamieren würdest.
Aber bei E-Geräten hast du ja eine 24 - monats Garanie.

2006-09-05 21:44:13 · answer #7 · answered by Susy 4 · 0 0

Wenn eine Rechnung vorliegt kannst du den Kundendienst des Herstellers anrufen. Der überprüft das Gerät und repariert es dir Kostenlos, wenn alles richtig angeschlossen war. Also kein Fremdverschulden vorlag.
So wie du das beschreibst ist es höchstwahrscheinlich die Umluftheizung die kaputt ist.
Du kannst sie dir auch selbst kaufen liegt so um die 25 - 40 Euro je nach Hersteller und selst austauschen wenn du keine zwei linke Hände hast.
Das einzige was du dir abschreiben musst ist der Typ, die E-Nummer oder FD-Nummer dann ist das kein Problem.

2006-09-05 21:41:57 · answer #8 · answered by kass1de 3 · 0 0

Man müßte prüfen ob es an den Geräten liegt ,das sie nicht funktionieren.Wenn,ja habt ihr natürlich anspruch auf Reklamation.Meistens steht im Vertrag wenn ihr alles selber aufbaut ,ob die Firma irgendwelche Reklamationsansprüche übernimmt.
Ich würde euch raten,ehe wir hier groß rumspekulieren,geht zur Firma wo ihr die Küche gekauft habt und klärt eure Probleme dort ab.

2006-09-05 21:41:18 · answer #9 · answered by Appelpie 5 · 0 0

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