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Hallo..
Wenn ich bei einem Vorstellungsgespräch falsche Angaben mache, und bekomme deshalb 4 Wochen später eine Kündigung,bekomme ich dann deshalb eine Sperre vom Arbeitsamt?

2006-09-05 20:24:25 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Verwaltung

Geht um einen Eintrag im Führungszeugnis!Wenn ich dieses Angebe ,werde ich sicher nicht eingestellt,doch es ist fraglich ob überhaupt danach gefragt wird,was aber nach 4 Wochen doch passieren kann...

2006-09-05 20:32:17 · update #1

14 antworten

Das Arbeitsamt darf nur eine Sperre verhängen, wenn der Arbeitslose die Kündigung selbst verschuldet hat. Ob die Kündigung selbst verschuldet ist, ist in diesem Fall, mal ganz abgesehen, dass Sie sich in der Probezeit befunden haben, nur zu bewerten, wenn die falschen Angaben bekannt sind.

Handelt es sich um Fragen, wie Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft o.Ä., so liegt kein eigenes Verschulden vor, da diese Fragen nach deutschem Recht rechtswidrig sind. Sind es allerdings Fragen zur Schulbildung oder Ausbildung, so sind falsche Angaben hier unter dem Betrugsverdacht zu betrachten. Hier würde eigenes Verschulden zu recht angenommen werden können.

2006-09-05 20:38:18 · answer #1 · answered by NorbertRueckert 1 · 1 0

wenn in deiner Arbeitbescheinihung "Kündigung wegen Vertragswiedrigkeit steht" dann hast du Probleme!! sitze in der Quelle!

2006-09-05 20:30:46 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 1

Wenn du wegen dieser falschen Angabe gekündigt wirst, dann könnte das Arbeitsamt dir Probleme machen.

Du musst ehrlich zu deinen Arbeitsgeber oder dem Amt gegenüber sein, sonst bist du am Ende, wie jetzt, der Dumme.

Versuche etwas neues zu finden, damit du erst gar nicht in diese Not geräts zum Amt gehen zu müssen.

Oder versuche nochmal ein Gespräch mit diesen Arbeitsgeber zu suchen, vielleicht kann man doch noch etwas retten.

Das nächste Mal aber ehrlich sein, nicht jeder ist voreingenommen wie dieser Chef.

Naja, ich weiß ja auch nicht was für eine Eintragung in deinem Führungszeugnis steht, es kommt bei vielen schon darauf an, was man mal aufgefressen hat.

Viel Glück!

2006-09-06 05:04:05 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn es Dinge sind bei denen du nicht lügen darfst dann kann dich das Arbeitsamt dafür sperren, weil du selber schuld bist und es in Kauf genommen hast gekündigt zu werden. Auch wenn du wegen irgendwas schon mal abgemahnt wurdest und es noch mal machst wirst du vom Arbeitsamt erstmal gesperrt.

2006-09-05 20:27:21 · answer #4 · answered by wunschbox 6 · 1 0

Du hast es verschuldet, ergo hast du jetzt die Konsequenzen zu tragen. Wir müssen viel früher anfangen die Konsequenzen unseres handelns zu verantworten - dann bleibst du wohl eher unverschuldet. Einfachster Tipp: Neue Arbeit suchen und unverschuldet bleiben!

2016-12-14 19:01:41 · answer #5 · answered by ouelette 4 · 0 0

Das nennt man dann, dumm gelaufen. Aber du solltest schon die Wahrheit sagen denn wenn es heraus kommt das du gelogen hast ist dein vermeintlich guter Job wieder futsch. Und in der heutigen Zeit einen neuen zu finden.....

2006-09-08 10:01:19 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Das ist Betrug, weil du es wissentlich machst.

2006-09-06 07:31:07 · answer #7 · answered by fee 5 · 0 0

Es kommt darauf an, ob es berechtigt war zu lügen. Gewisse Fragen des Arbeitgeber müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist der Arbeitgeber aber nicht berechtigt, diese Frage zu stellen, so darfst Du ihn auch anlügen.

Führungszeugnis: Wenn der Arbeitgeber eines verlangt, musst Du ihm auch eines vorlegen.

2006-09-05 21:08:17 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Wenn du gefragt werden solltest, ob du vorbestraft bist und du
sagst nicht die Wahrheit, kündigen sie dir spätestens wenn sie
dein Führungszeugnis vorliegen haben. Selbstverständlich wirst
du dann beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld gesperrt.
Es hat sich noch immer ausgezahlt, die Wahrheit zu sagen. Außer-
dem hast du doch sowieso erstmal eine Probezeit in der dich die
Firma ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen kann.

2006-09-05 23:51:35 · answer #9 · answered by Berni 7 · 0 1

sehr spezifisch deine frage...

ich vermute, es wird davon abhängig gemacht, ob du "bewußt" falsche angaben gemacht hast.....

( auch wird es darauf ankommen, in welchem Bereich deine Falschangabe zu betrachten ist... hmmm hastdu diese z.B. gemacht um den Job zu bekommen... denke ich mir, wird das anders ausgelegt... )

aber erkundige dich doch bei der A, denn im Grunde wissen nur diese es genau.

( Am geschicktesten, wenn möglich... versuche mit dem Arbeitgeber zu reden.... ( vielleicht warst du ja noch in der Probezeit ) dass er die Begründung weg lässt - einen Versuch sollte es wert sein )

2006-09-05 20:28:50 · answer #10 · answered by A*n*n*a 6 · 0 1

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