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12 antworten

Bringt er gemeinsames Vermögen durch, solltest Du schnellstmöglich juristische Hilfe suchen.

ich würde dir in jedem Fall dazu raten einen Anwalt zu fragen. der kann dir genau sagen, wie es steht. Und bei Bedarf hilft er Dir, Dich davor zu schützen.

2006-09-04 07:02:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo golli2506, gebe eine Annonce in Deinem Regionalblatt mit dem Inhalt auf, daß Du für die Schulden Deines Mannes nicht aufkommst. So hast Do es publik gemacht.
Dann aufheben, das habe ich mal gehört. Müßte Dir Dein Anwalt aber doch auch schon gesagt haben.

LG, jeschiwa

2006-09-07 09:48:03 · answer #2 · answered by jeschiwa 2 · 0 0

Solange Du nicht mit dafuer unterschrieben hast (gemeinsam Schulden).
Ansonsten ist ab dem Termin des Getrenntlebens er fuer seine Schulden selbst verantwortlich.

2006-09-07 02:16:49 · answer #3 · answered by P. in China 2 · 0 0

eigentlich mußt du nicht für seine schulden aufkommen nur wenn es schulden sind die entstandenen sind wo ihr noch zusammen wart.
ich rate dir so schnell wie möglich bei einem anwalt die scheidung einzureichen damit belegt ist das ihr im trennungsjahr lebt. Sobald dann doch forderungen auf dich zukommen kann dein anwalt durch die laufende trennung diese abwerten

Lies mal im BGB schuldrecht und schuldverhältnisse nach
www.BGB.de

2006-09-05 11:20:37 · answer #4 · answered by Morticia 2 · 0 0

wenn du dein eigenes Konto hast und Adresse ...dann nicht
solltest aber mal kontrollieren was es für schulden sind ... wenn es auf euer beide Namen läuft zb.auf der Bank können sie dich mit haftbar machen.....zb wenn du und dein nochmann die gleiche Adresse habt und er bestellt aus dem Katalog kann es Probleme geben es zu beweisen das er alleine dafür verantwortlich ist

2006-09-04 15:07:13 · answer #5 · answered by Petra S 1 · 0 0

Seit ihr verheiratet?Wenn ja dann aber schnell zum Anwalt und die Scheidung einreichen,sonst wird es teuer.Wenn er die Schulden auf Eheleute macht seit ihr beide dafür verantwortlich,ist mir nämlich auch passiert.......

2006-09-04 15:05:53 · answer #6 · answered by zecke 5 · 0 0

oh, das schreit nach anwalt. laß dich sofort beraten. sicher ist sicher.

2006-09-04 14:26:50 · answer #7 · answered by stefanie04 2 · 0 0

Die gleiche Frage hatte ich meinem Rechtsanwalt gestellt,er sagte mir ,daß ich nicht haftbar bin ,es sei ich hätte etwas gemeinsam mit ihm unterschrieben!

2006-09-04 14:17:59 · answer #8 · answered by arabella 5 · 0 0

Grundsätzlich heißt die Antwort nein. Wenn er jetzt noch Verträge schließt und Du nicht mit unterschreibst, wirst Du in keinem Fall mitverpflichtet.

Anders sieht die Sache aus, wenn z.B. ein gemeinsames Girokonto besteht und Dein Mann dort jetzt Schulden anhäuft. Hierfür haftet ihr immer noch gemeinsam. Auch wenn noch ein Mietvertrag auf Euch läuft (z.B. ehemalige gemeinsame Wohnung), bist Du immer noch für die Schulden (mit)verantwortlich, die Dein Mann in diesem Mietverhältnis macht.


Ergänzung @Zecke
Die Antwort ist auf jeden Fall so nicht richtig. Es gibt zwar eine gemeinsame Haftung von Eheleuten für bestimmte Verträge, die Möglichkeit des Partners, den anderen Ehegatten mitzuverpflichten endet aber im Fall der Trennung.
Diese muss allerdings dann bewiesen werden, insofern sind getrennte Adressen natürlich ein wichtiger Anhaltspunkt. (Wenn ihr also noch in einer gemeinsamen Wohnung lebt könnte es dahingehend Probleme geben.)

2006-09-04 14:16:21 · answer #9 · answered by Lilly_Fee 2 · 0 0

Nein! Grundsätzlich sind Schulden persönliche Debits! Ich würde jedoch so schnell wie möglich einen Scheidungsantrag stellen, da bis zu dem Antragszeitpunkt im Zweifelsfall Vermögens- und Versorgungsausgleich berechnet wird...

2006-09-04 14:16:10 · answer #10 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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