Bin schockiert, dass hier Jeder ganz genau weiss, dass er es könnte!
Das ist völliger Quatsch:
Amtsgericht Hamburg
... dem Verbot der Katze Minka,muss trotz mietverträglicher Vereinbarung wiedersprochen werden, da eine Katze nach Ansicht des Gerichts in ihrer eigenart als nichtstörend einzustufen ist und somit nicht verboten werden darf!
Ein Tip: Wenn sichs vermeiden lässt, geh nicht gleich auf Konfrontation mit deinem neuen Verimeter.
2006-09-04 01:49:21
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answer #1
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answered by andras_8 6
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nein. erstens gibt es kein gesetz über das in vielen mietverträgen niedergeschriebene haustierverbot, weshalb dieses auch ungültig ist. der vermieter kann aber die haltung von kampfhunden verbieten.
deinen kater kannste getrost einziehen lassen. sollte er jedoch nicht kastriert sein, kannste schwierigkeiten wehen der geruchsbelästigung bekommen. ansonsten steht dem nix im wege.
ich wünsche dem kater, dass er sich im neuen heim wohlfühlt!
2006-09-05 00:51:39
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answer #2
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answered by KristBaum 5
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Kleintiere, darunter auch Katzen kann ein Vermieter nicht verbieten. Aber ich denke dass es wenig Sinn macht wenn Du erst in die Wohnung einziehst und schon Ärger hast mit dem Vermieter. Vor Gericht würdest Du Recht bekommen. Ich habe selber 2 Katzen und würde mir lieber eine andere Wohnung suchen als meine Katzen abzugeben oder Riesenärger mit dem Vermieter zu haben.
2006-09-04 01:29:49
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answer #3
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answered by Anonymous
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Nein! Rein gesetzlich kann kein Vermieter dir verbieten eine Katze in der Wohnung zu halten.
Er kann aber dagegen angehen, wenn das Tier andere Anwohner stört bzw. belästigt (lautes Miauen).
Und der Mieter muss bei Beschädigungen in der Wohnung durch das Tier Schadenersatz leisten.
Aber von vornherein darf keine Vermieter dir das Halten eines Katers verbieten, aber es kann im äussersten Fall ne nervige Angelegenheit werden, deswegen empfehle ich gar nicht erst bei so einem Vermieter einzuziehen, denn da ist dann Ärger meistens vorprogrammiert, die suchen dann penetrant nach Fehlern die durchs Tier verursacht worden sein könnten.
MFG
2006-09-05 12:05:45
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answer #4
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answered by boxi81 1
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1 - 2 Katzen in der Wohnung kann der Vermieter nicht verbieten, Sie brauchen das auch garnicht anzumerken. Bei Hunden sieht das schon wegen dem Gebell etwas anders aus. Gehen Sie ganz sicher und schauen mal rein beim Deutschen Mieterbund: http://www.mieterbund.de
2006-09-05 08:56:36
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answer #5
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answered by Buhmann 3
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Egal was im Mietvertrag steht, Katzen kann kein Vermieter in Deutschland verbieten.
Du musst noch nicht einmal Dein Kater angeben.
Da Katzen wie Vögel auch alleine längere Zeit sein können.
Anders schauts bei Hunden aus, da kann der Vermieter sich stur stellen.
Also zieh mit Deinem Kater ruhig um, selbst wenn die Klausel :
´´keine Haustiere erlaubt ´´ drin steht.
Klausel rechtlich gesehen, nichtig. Frage ruhig beim Mieterbund nach, dann sind Deine letzte Zweifel endgültig vorbei.
2006-09-05 07:34:30
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answer #6
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answered by Anneliese H 2
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nein klein Tiere sind auch wenn es im Vertrag steht ( Tierhaltung untersagt) erlaubt. Wie gesagt nur klein Tiere
2006-09-04 11:52:58
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answer #7
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answered by Harry H 2
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So lange dein Tier die andern Mieter nicht stört, darf dir das niemand verbieten!!! Er darf dir höchstens verbieten, dass das Tier in den Hausflur gelangt... Sprich, wenn du mit ihm zum Tierarzt musst, musst du ihn tragen!!
Auch wenn es ausdrücklich im Vertrag steht ist dies nichtig!!
Aber geh am besten mal zum Mieterbund, wenn du dir nicht sicher bist und uns nicht ganz vertraust!! ;o)
Oder zu einem Anwalt...
2006-09-04 01:36:12
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answer #8
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answered by Jessica M 2
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In den meisten Mietverträge ist verankert, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Obwohl Hunde und auch Katzen unter den Begriff Haustier fallen, sind Vermieter generell Katzen gegenüber immer freundlicher gestimmt. Wir schreiben in unsere Mietverträge in einem Extrapunkt, dass die Tiere geduldet werden ( bis es Probleme gibt - Lärm, Dreck etc ). Auf alle Fälle frühzeitig mit dem Vermieter reden und nicht verschweigen. Du hättest auf alle Fälle mit einem Pitbull mehr Probleme;-)
Liebe Grüsse
Wibke
2006-09-04 01:39:13
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answer #9
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answered by Wibke K 1
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ergänzend zu plaisier567:
Meist steht dann im Vertrag: Nur nach vorheriger Absprache, mit dem Vermieter.
Empfehle dennoch beim Mieterschutztelefon mal anzurufen, oder online:
http://www.mieterschutzportal.de/?s=suche&tmpl=de&suche=Haustiere&x=11&y=7&gp=
Mußt Dich allerdings )kostenlos) anmelden, bevor Du Fragen stellen, bzw. die Antworten lesen kannst.
2006-09-04 01:31:06
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answer #10
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answered by Anonymous
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