Rechte und Pflichten erfährst du in der Hausordnung des Kindergartens und nur der ist für dich gültig solange nicht gegen allgemeines Recht und gute Sitten verstossen wird. Dies hast du mit dem Kindergarten vertraglich vereinbart. Wenn solche Sachen durch die Elternvertretung nicht durchgestzt werden können, sieht es schlecht aus, du kannst nämlich bei nichteinhalten einfach des Kindergartens verwiesen werden. War lange im Elternrat eines Kindergartens und habe das immer wieder erlebt, das man keine Chance hat wenn der Kindergarten nicht freiwillig mitmacht.
2006-09-04 01:46:12
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answer #1
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answered by Franz 5
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Ich unterstelle einfach mal, dass Du nicht zu den Elternabenden gegangen bist und jetzt ein wenig erstaunt bist, mit den Beschlüssen des Kindergartens konfrontiert zu werden.
Solch weitreichende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Elternbeirat beschlossen und sind keine selbstherrlichen Entscheidungen der Kindergartenleitung.
Statt hier zu lamentieren, solltest Du zur Leitung, bzw. zum Elternbeirat gehen und einfach mal nach der Begründung fragen. So einfach ist das!
2006-09-04 01:43:15
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answer #2
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answered by laecky 4
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kommt darauf an was verboten worden ist
2006-09-04 01:37:22
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answer #3
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answered by die_lust1961 2
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warum bitte schön ist das verboten???
also sowas habe ich noch nie gehört...wie wird sowas argumentiert?
2006-09-04 01:24:52
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answer #4
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answered by sterndale72 5
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Mein Gott, das wie in Paragraph 22. Erstatten Sie eine Anzeige, beklagen Sie vor dem Jugendamt und wechseln Sie mit Skandal das Kindergarten.
Gilt disses Unsinn für alle Kindergärten? Hoffe ich nicht.
2006-09-04 02:27:46
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answer #5
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answered by Leony 7
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Ich finde das ok. In unserem Kindergarten gibt es für die Kinder Wasser und Tee. Bringen nun alle Kinder etwas zu trinken mit, hast Du von diversen Fruchtsäften bis Cola (ist tatsächlich vorgekommen) alle Getränke. Dann kommt Neid auf.
Ähnliches haben wir auch mit Spielsachen erlebt.
2006-09-04 02:15:03
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answer #6
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answered by Rosi 2
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Guten Tag
Die Erzieher setzen sich über ein Recht hinweg.Das dürfen sie nicht.Wenn du die schriftliche Erlaubnis dazu hast.Dann setzte dies auch durch.Denn so etwas nennt man eingriff ihn die Persönlichkeit.Und das ist durch das Grundgesetz geschützt.Wenn die Erzieher es nicht glauben sollen sie doch einmal unser Grundgesetz durchlesen.Was sie dürfen und was nicht.
2006-09-04 02:08:21
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answer #7
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answered by heinrich183 3
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also meine tochter geht auch in den kindergarten in niederösterreich. sie dürfen auch keine trinkflaschen mitnehmen. sie bekommen aber da was zu trinken. sie sollen aber auch keine markenkleidun anziehen aber an das halte ich mich nicht!!! warum gibst du deinen sohn in keinen anderen kindergarten. wenn du mit den kindergärtnerinnen zoff hast het dein sohn sicher keine schöne zeit. viel glück silvia
2006-09-04 01:49:19
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answer #8
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answered by silvia k 2
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Ich würde mich bei der Mütterberatungsstelle beim Jugendamt erkundigen.
2006-09-04 01:34:45
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answer #9
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answered by Anne 7
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das ist gar nicht okdu als Mutter musst doch selbst entscheiden dürfen frag beim Amt nach von denen wird der Kindergarten ja geleitet zu not würde ich einen anderen Kindergarten wählen, ist schließlich dein Kind
2006-09-04 01:28:04
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answer #10
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answered by Anonymous
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