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Was muss in der Satzung stehen? Darf nur ein gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen? Was macht ein nicht gemeinnütziger Verein? Sind das dann einfache Quittungen? Was ist da der Unterschied?

2006-09-01 09:48:10 · 3 antworten · gefragt von Schnubbel 1 in Gesellschaft & Kultur Ehrenamt

3 antworten

Es gibt rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine. Ein rechtsfähiger Verein (ist im Vereinsregister beim AG eingetragener) kann "kapitalistisch" oder "gemeinnützig" ausgerichtet sein.

Die Anerkennung als "gemeinnützig" richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 51-68). Hier muss vom Finanzamt die Satzung geprüft werden. Aufgrund derer wird der Verein dann als "gemeinnützig" anerkannt (oder nicht). Es gibt auch Mustersatzungen, die dann entsprechend angepasst werden müssen (Beispiel-Link siehe unten).

Die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsnachweisen (Spendenquittungen) wird vom Finanzamt separat geregelt. Hier kommt es darauf an, was im "Gemeinnützigkeitsbereich" getan wird und ob evtl. den Beiträgen an den Verein Gegenleistungen an die Mitglieder gegenüberstehen.

Ein Verein, der nicht gemeinnützig ist (mit der Befugnis SpendenQuittungen zu erstellen), und Spenden-Quittungen ausstellt, bekommt massive Probleme mit dem Finanzamt. Der im Register eingetragene Vorstand des Vereins muss sich dann ganz warm anziehen!

2006-09-01 10:20:23 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 0

Wenn eine Organisation als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von den Steuern ganz oder teilweise befreit. Viele nichtstaatliche Hilfswerke und kulturelle Institutionen, aber auch Sportvereine oder Krankenhäuser, Wohnungsbauunternehmen, Banken und Beerdigungsinstitute profitieren davon.

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:

1. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
2. Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
3. Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
4. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
5. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.

2006-09-04 06:47:38 · answer #2 · answered by ??! 6 · 0 0

Ein Verein ist gemeinützig, wenn er etwas für seine Mitmenschen tut und keinen Profit erarbeitet. Wenn ein Verein nur keinen Profit erwiirtschaftet ist er nur ein nicht kommerzieller Verein. Und nur diese beiden Varianten dürfen Spendenquittungen ausschreiben. Alle andere Vereine dürfen nur normale Quittungen schreiben.

2006-09-01 10:05:17 · answer #3 · answered by malta_fee 2 · 0 1

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