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Ich habe mich von meinem Mann getrennt und Geld von der Arge bezogen, da ich noch ein kleines Kind habe. Jetzt wurde das Geld ja weniger, aber trotzdem reicht es noch für das was ich brauche. Ich habe nun wieder einen Freund, wir haben uns überlegt zusammen zu ziehen, allerdings weiss ich nicht wie das auf mein Geld angerechnet wird, ich will ja nicht das er für mich und die Kinder aufkommt, weiss jemand wie das gerechnet wird, denn auch wenn wir ein Paar sind will ich weiterhin getrennte Kasse haben.

2006-08-31 22:35:30 · 13 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

13 antworten

Die Antwort von Fabrina E ist toll!

Warum versuchen hier einige der Antworter Hinweise und Tipps zur Subventionserschleichung zu geben und Subventionsbetrug zu empfehlen.

Wo leben wir denn eigentlich?

Wenn ein Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz eine öffentliche Leistungspflicht anknüpft, dann besteht auch ein Rechtsanspruch!

Wer allerdings durch "getürkte" Darstellung der wahren Sachverhalte sich auf Kosten der Gemeinschaft bereichert, ist ein Betrüger!!!

Er greift seinem Nachbarn, der ihn durch seine Steuern finanziert, in die Tasche!

Kann hier endlich mal einer realisieren, dass "der Staat" nicht irgend ein imaginäres Wesen ist, sondern die Solidargemeinschaft der Bürger.

Wer (mehr oder weniger unverschuldet) in Not geraten ist und finanzielle Hilfe der Solidargemeinschaft braucht, soll diese auch erhalten.

Aber ´rumtricksen ist nicht!

Sorry, das ist nicht auf den Fragesteller gemünzt, der nur eine Information haben will und noch keinen "subventions-schädlichen" Tatbestand erfüllt hat.

2006-09-01 10:32:37 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 0

Wenn dein Freund ebenfalls ALG 2 bezieht, bekommt ihr beide den Regelsatz von 311 €, wenn ihr in den alten Bundesländern wohnt. Sonst ändert sich nichts.
Wenn dein Freund arbeitet, ist er verpflichtet, sein Einkommen nachzuweisen. Je nachdem, ob er zur Bedarfsgemeinschaft gehört oder nur zur Haushaltsgemeinschaft, wird sein Einkommen angerechnet. Wenn er zur Haushaltsgemeinschaft gehört, wird sehr viel weniger Einkommen angerechnet. Wenn du bei der ARGE angibst, dass er dein Freund ist, gehört er zur Bedarfsgemeinschaft. Im Zweifelsfall mußt du nachweisen, dass er nur zur Haushaltsgemeinschaft gehört. Dies handhaben die ARGE´n aber unterschiedlich.

2006-09-02 10:36:50 · answer #2 · answered by gummibaer37 2 · 2 0

Hallöchen!!!

Wenn du mit einem neuen Mann zusammen ziehst, ist das ein eheähnlches Verhältnis.Leider muss er für dich aufkommen.Nix getrennte Kasse.Wenn er Arbeitet wird es dir an deinem Satz angerechnet,wenn er zuviel hat, bekommst du gar nichts mehr..
Ich weiss es so genau weil mein Sohn vor kurzem mit einer Frau zusammen gezogen ist.
Passe auf und überlege es dir gut....

2006-09-01 19:47:04 · answer #3 · answered by federchen_2000 2 · 2 0

Bisher ist es so:
345 du + 280 € pro Kind + Miete (warm)
Wenn dein Freund bei dir einzieht, zäht ihr als Bedarfsgemeinschaft - eheähnl. Gemeinschaft und werdet finanziell zusammen veranschlagt.
Das bedeutet:
311 € du + 311 € dein Freund + 280 pro Kind + Miete (warm)
Miete ist abhängig wieviel Personen ihr seid.
Rechne alles zusammen und wenn dein Freund ausreichend verdient wird alles von ihm abgezogen bis auf die 311 € die auch ihm zustehen.
Er kommt als Verdiener also voll für dich und die Kinder auf.

2006-09-01 08:12:54 · answer #4 · answered by fabrina 6 · 2 0

soweit ich dass weiss, wrid das geld zusammen gerechnet und wenn es zu wenig ist bekommt ihr einen teil dazu. wenn dein freund genug verdient interessiert sich das amt nicht dafür ob es seine kinder sind oder nicht. so ist es zumindestestens bei uns im ort.

2006-09-01 05:48:10 · answer #5 · answered by diddy_di2002 2 · 2 0

Puh, das ist eine schwierige Frage.

Es reicht nicht, wenn ihr getrennte Kasse macht. Ihr müßt nachweisen können, daß Euch auch sonst nichts verbindet - also: auch in getrennten Zimmern schlafen usw. und das ist schwer zu beweisen.

Ich würde mich VORHER auf jeden Fall bei der Arge erkundigen, was Du beachten mußt, daß Dir das nicht als eheähnliche Gemeinschaft ausgelegt wird.

2006-09-01 05:43:39 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 0

Zuallererst müsstest Du herausfinden ob es möglich ist in Deiner Wohnung einen bewohnbaren Raum unterzuvermieten. Ohne diese Voraussetzung kannst Du unmöglich den Behörden weismachen ,daß Ihr nicht zusammen seid. Sei Dir bewusst : es ist ein harter und langer Weg das durchzubekommen, mit Repressalien ist zu rechnen, sicher ist man nie...
Es ist zu schaffen, man kann sich aber schnell RICHTIG in die
Sch..... setzen !
Seid Ihr offiziell ein Paar wird auf jeden Fall alles in einen Topf geschmissen !!!!!!!!

2006-09-01 06:03:20 · answer #7 · answered by ms2000jcs 2 · 2 2

würde dort anrufen und nachfragen, sicher am besten

2006-09-01 05:41:35 · answer #8 · answered by Wimmy 4 · 1 1

Ich weiß nicht ob ich dir die Frage korrekt beantworten kann. Aber ich versuch es einfach mal. Also ich weiß so viel. Wenn ein HARZ IV Partner einzieht zu einer Harz IV Wohnung. Dann kann es sein, dass der eine Partner weniger Geld bekommt oder das dass Geld vom Partner einfach gestrichen wird. Oder es gäbe noch eine weiter Möglichkeit. Dass die Wohnung ein Stück teurer wird als sonst.

2006-09-04 03:58:15 · answer #9 · answered by ich 1 · 0 1

Ja im ersten Jahr mit neuem Partner nimmt man neuester Rechtsprechung der Sozialgerichte an, das eine Zweckgemeinschaft vorliegt, danach eine gemeinsame Lebenpartnerschaft, dann wird das Einkommen des Partners genommen und ausgerechnet ob man Anspurch auf Arbeitslosengeld II hat. Empfehle dringend auf www.geldsparen.de zu gehen, dort ist sehr guter Rechner der genau ausrechnet, wieviel Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Diesen Rechner nehme ich auch selbst. Das Thema ist zu umfangreich ansonsten um es hier zu beantworten

2006-09-02 17:12:36 · answer #10 · answered by Reinhold B 1 · 0 1

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