Der Eigentümer hat die sachliche "Herrschaft" über eine Sache, der Besitzer die Tatsächliche. Z.B., wenn Du dein Auto verleihst, ist derjenige, der damit fährt in dem Moment Besitzer des Autos, Eigentümer bist aber trotzdem du.
2006-08-30 21:53:14
·
answer #1
·
answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
·
2⤊
0⤋
Besitzer ist der, der tatsächlichen direkten Zugriff auf eine Sache hat. Jemand kann z.B. durch Diebstahl in den Besitz einer Sache gelangen, sie gehört ihm dadurch aber nicht. Er ist nicht Eigentümer, aber (im Falle von Diebstahl unrechtmäßiger) Besitzer.
2006-08-30 21:53:25
·
answer #2
·
answered by karlkiste 4
·
3⤊
0⤋
Wenn du z.B. eine Kneipe hast die aber noch von der Bank finanziert ist (über Kredite) dann ist die Bank erstmal Eigentümer da ihr die Kneipe ja rechtlich gehört aber du bist der Besitzer weil es ja trotzdem deine Kneipe ist und du darin arbeitest und wenn du die Kredite abgezahlt hast bist du dann Eigentümer und Besitzer
2006-08-30 21:48:44
·
answer #3
·
answered by wunschbox 6
·
2⤊
0⤋
eigentümer ist der, dem die sache richtig und gesetzlich gehört. besitzer ist der, der sie im moment halt eben besitzt.
2006-08-30 21:46:26
·
answer #4
·
answered by Wimmy 4
·
2⤊
0⤋
dem eigentümer gehört es und der besitzer hat es im moment und darf es nutzen aber nicht verkaufen.
das darf nämlich nur der eigentümer
2006-09-03 05:48:23
·
answer #5
·
answered by denise 1
·
1⤊
0⤋
Eigentümer bist du wenn dir etwas rechtmäßig gehört
Und Besitzer bist du wenn du etwas zeitweise hast.
Eigentümer: z.B. dein eigenes Auto
Besitzer: wenn du dir das Auto deines Freundes leihst ( bis du in dem Moment der Besitzer)
2006-08-30 22:04:28
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Eigentum bedeutet, die Sache gehört Dir, egal, ob Du über sie verfügst oder nicht.
Besitzen bedeutet, dass Du die Sache in Deiner Verfügungsgewalt hast. Du musst dabei aber nicht der Eigentümer sein.
ZB.: Wenn Dir Deine Geldtasche gestohlen wird, dann bist Du der Eigentümer, aber der Dieb ist momentan der Besitzer.
2006-08-30 21:53:59
·
answer #7
·
answered by grosse_daus 5
·
1⤊
0⤋
Wenn ich etwas in Besitz genommenhabe, muss es nicht mein Eigentum sein.
Ich bin lediglich Nutzer -
2006-08-30 21:53:46
·
answer #8
·
answered by ottizuber 5
·
1⤊
0⤋
Wenn ich mir z.B. Dein Rad ausleihe, bin solange es in meiner Obhut ist, Besitzer Deines Rades. Du bist und bleibst aber dennoch Eigentümer.
2006-08-30 21:53:34
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
also wenn ich was von Dir habe, bin ich der Besitzer und Du bist der Eigentümer...oder so...ist wie die Definition von Diebstahl: Finden bevor es der andere verliert
2006-09-01 08:37:18
·
answer #10
·
answered by Peter S 1
·
0⤊
0⤋