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Was für Voraussetzungen gibt es? Muss ich irgentwelche Auflagen erfüllen? Wo kann man den Verein beantragen?

2006-08-29 21:38:48 · 4 antworten · gefragt von tigerbabyrc 1 in Gesellschaft & Kultur Ehrenamt

4 antworten

Die Gründung eines eingetragenen Vereins bedarf 7 Mitglieder.

Die Satzung muss den Mindesterfordernissen der §§ 57 und 58 BGB entsprechen (Mustersatzungen finden Sie in der entsprechenden Literatur)

Die Vereinsgründung und der Vorstand muss in notariell beglaubigter Form beim Amtsgericht zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden.

Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden empfiehlt es sich, die Satzung im Vorfeld vom zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts überprüfen zu lassen (die meisten AGs machen das).

Um vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss der Verein auschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d §§ 51 ff. der Abgabenordnung verfolgen.
Des weiteren muss die Satzung eine Regelung enthalten, was im Fall der Vereinsauflösung, entziehung der Rechtsfäigkeit oder der Anerkennung als gemeinnützig mit dem Vereinsvermögen geschehen soll (muss dann einem anderen gemeinnützigen Zweck zufliessen).

2006-08-29 22:01:13 · answer #1 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

Es gibt im Buchhandel jede Menge Literatur dazu.

Es gibt viele Auflagen, z. B. Buchhaltung, Versicherungen, Vorstandswahlen, Steuererklärung...

Ein Verein muß eine Mindestteilnehmerzahl haben und wird ins Vereinsregister eingetragen.

2006-08-30 04:45:15 · answer #2 · answered by rolffine 7 · 0 0

Aufs Rathaus gehen, die geben dir dann alles Formulare, usw...
Vorraussetzung ist, dass du irgendetwas gemeinnütziges machst...

2006-08-30 04:43:49 · answer #3 · answered by andras_8 6 · 0 0

http://www.messe-ideen.de/upload/magische-zauberkugel.swf

2006-08-30 04:43:23 · answer #4 · answered by Diopsid 6 · 0 1

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