Jobben - wer darf wann wie viel arbeiten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz möchte der Staat Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Es bestimmt, mit welchem Alter Du wo und wie lange Du arbeiten darfst.
Wenn Du also unter 18 Jahre alt bist und neben der Schule jobben möchtest, solltest Du folgendes wissen:
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern Du noch zur Schule gehst, gelten für Dich die Vorschriften für Kinder.
Jobben darfst Du erst ab 13 Jahre. Nur arbeiten innerhalb der Familie sind schon früher erlaubt.
Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Für einen Job benötigst Du die Genehmigung Deiner Eltern. Du darfst nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten und dies nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Diese Regeln gelten auch in den Ferien.
Erst wenn Du 16 Jahre alt bist, darfst Du einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr vier Wochen arbeiten.
Zählst Du schon zu den Jugendlichen (15 - 18 Jahre) und musst nicht mehr zur Schule gehen, gelten für Dich andere Regeln: Acht Stunden Arbeit am Tag bei 40 Stunden in der Woche sind genehmigt. Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 h und 20.00 h liegen.
Ausnahmen sind ab dem 16. Lebensjahr im Gaststättenbereich vorgesehen (Arbeit bis 22.00 h). In einer Bäckerei dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits um 5.00 h, Jugendliche ab 17 Jahren ab 4.00 h anfangen. Doch dies wird sicherlich erst im Rahmen einer Berufsausbildung relevant.
Samstags und Sonntag darf nur in bestimmten Bereichen gearbeitet werden, z.B. in Krankenanstalten, Familienhaushalten, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Verkehrswesen.
Du darfst weder gefährliche Arbeiten noch Akkordarbeiten ausführen.
2006-08-29 00:18:28
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answer #1
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answered by Diopsid 6
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Einen richtigen Job darf man erst mit 16 Jahren beginnen. Dann bist du allerdings über 8 Stunden am Tag beschäftigt. Trägt aber dazu bei den Wert des Geldes richtig einzuschätzen.
Wer immer nur von den Eltern haben will weiß nicht dass dahinter Arbeit steckt.
Gruß
Franky
2006-08-29 07:15:16
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answer #2
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answered by Anonymous
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mit 13 aber nicht länger als 2 stunden am tag bis zum 16 Lebensjahr
2006-08-29 07:12:57
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answer #3
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answered by Anonymous
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Es kommt darauf an was du als ferienjob machen willst. Babysitten darfst du ab 13
Prospekte,Zeitung... ab 13
Tiersitting ab 13
Aushilfe in einem Laden ab 16
2006-08-29 11:24:07
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answer #4
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answered by miaucatwoman 1
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aber nur rechtschreibfehlerfreie zeitungen
2006-08-29 11:09:27
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answer #5
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answered by Maximilian K 1
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Sobald man mit der deutschen Rechtschreibung vertraut ist ^^ ansonsten kommt es wohl auf den Job an. Zeitung austragen kann man schon ab 13
2006-08-29 10:53:42
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answer #6
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answered by Julie 2
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wenn man alt genug ist, um jop richtig zu schreiben
2006-08-29 08:40:06
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answer #7
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answered by ceohiq 3
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ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine ab 16, nicht mehr als vier wochen im jahr, und nicht mehr als acht stunden am tag, wobei aber zwei tage in der woche frei sein müssen. dabei ist aber zu beachten, dass nur "leichte" arbeiten als ferienjob in frage kommen (z.b. zeitung austragen, babysitten etc.)
2006-08-29 07:28:37
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answer #8
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Rechtlich wohl ab 13 Stundenweise allerdings vergeben einige die Jobs erst ab 16 oder gar 18 Jahre.
2006-08-29 07:18:55
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answer #9
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answered by liebes32 3
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Kommt drauf an wo du bist
2006-08-29 07:18:36
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answer #10
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answered by Don_Isidoro® 7
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