Damit ist gemeint, dass man trotz einer richtigen Lösung beim Kreuzworträtsel nicht den Preis einklagen kann, denn es gibt ja zig Leute die auch die richtige Lösung haben.
Der Rechtsweg wird immer vor Gericht beschritten, mit Anwalt und so, und das kostet bekanntlich Geld.
Hoffe die Erklärung reicht.
Gruß
Franky
2006-08-28 23:37:22
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answer #1
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answered by Anonymous
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Bei Preisrätseln steht das oft dabei.
D. h. du kannst einen Preis nicht für dich bei Gericht einklagen...
2006-08-29 06:34:33
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answer #2
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answered by rolffine 7
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Diese gängige Formulierung bedeutet, dass der Gewinnspielanbieter eine rechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Gewinnermittlung und allem, was damit zusammenhängt, ablehnt. Wird diese Formulierung verwendet, hat der Teilnehmer damit keine Chance gegen den Anbieter vorzugehen, wenn er nicht gewinnt. Sie müssen daher, wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, immer akzeptieren, dass Sie keine Möglichkeiten haben, im Falle des Nichtgewinnens in irgendeiner Art und Weise einen Gewinn einzuklagen.
2006-08-29 06:36:51
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answer #3
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answered by bla 2
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Du kannst diverse Ansprüche nicht einklagen (z.B. die Teilnahme an einem Gewinnspiel).
2006-08-29 06:35:14
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answer #4
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answered by lacy48_12 7
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Ich bin zwar juristischer Laie. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das nur eine leere Floskel ist, die besagen soll, dass man in einem bestimmten Fall (wenn man z.B. glaubt, dass bei einem Preisrätsel geschummelt wurde) keine Möglichkeit hat vor Gericht sein Recht zu erstreiten. Eine ähnliche Floskel ist übrigens "Eltern haften für ihre Kinder" (Sippenhaft?).
2006-08-29 19:41:52
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answer #5
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answered by gewetz 3
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Der Rechtsweg ist die Möglichkeit jedes Bürgers, vor der Deutschen Gerichtsbarkeit sein Recht zu fordern.
Im Verwaltungsrecht (insbesondere Steuerrecht) gebt es zuvor noch den außergerichtlichen Rechtsweg (z.B. Einspruch, Widerspruch etc.)
Erfolgt eine Auslobung (Preisausschreiben), kann der Auslobende die Rechte des Teilnehmers "beschneiden", indem er in die Allgemeinen Teilnahmebedingungen aufnimmt, dass die Auswahl des Gewinners durch Losentscheid etc. endgültig ist.
Sodann ist dem Teilnehmer, der nicht durch Losentscheid gewonnen hat, das Recht verwehrt, den Losentscheid durch Klage vor Gericht anzufechten (den Rechtsweg zu beschreiten)
2006-08-29 17:29:57
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answer #6
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answered by Advicer 3
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wie bei lotto: ohne gewähr
2006-08-29 07:40:24
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answer #7
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answered by G*E*N*I*E 4
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Diese Floskel bedeutet schlicht und einfach, dass Du keinerlei rechtliche Handhabe hast, auch wenn Du glaubst "hinter das Licht" geführt worden zu sein.
Also zivilrechtlich geht da überhaupt nichts!
Hat man Dich aber effektiv betrogen, dann kannst Du, trotz Ausschluss des Rechtsweges, den oder die Burschen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Das Strafrecht lässt sich nämlich nicht ausschließen.
Erfolgt eine Verurteilung wegen einer Straftat, dann könnte sich sogar eine völlig neue Rechtslage - auch zivilrechtlich - ergeben. In diesem Forum aber darüber aufzuklären, würde mit Sicherheit zu weit führen und in solch seltenen Fällen, bedarf es dann der Arbeit eines klugen Rechtsanwaltes.
2006-08-29 07:10:31
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answer #8
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answered by Vonge 3
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Das heißt, dass Du Dein Recht nicht vor Gericht erstreiten kannst, egal ob Du im Recht bist oder nicht.
2006-08-29 07:02:57
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ja eben. Du kannst nicht vor Gericht gehen und Dich einklagen. Damit wird eigentlich vorweg genommen, dass die ganze Sache ungerecht abläuft, bzw. das Glück entscheidet (Auslosung, Lotterie etc.).
2006-08-29 06:38:18
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answer #10
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answered by collidoscope 2
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