hallo..
ich habe auch so meine probleme mit der hundesteuer und bin schon auf die ein oder anderen interessanten informationen gestoßen.. es gab auch schon einige petitionen, jedoch nehme ich an, daß diese nicht weiter helfen.. wobei es auch ein paar geneinden/städte gibt, die hundesteuerfrei sind..
bin zwar eigentlich kein freund vom rauskopieren.. aber ist sehr interessant und informativ.. und sollte klarheit und die wahrheit über die hundesteuer schaffen.. :-)
vlg.. phisto
nun etwas zur hundesteuer:
"10 Irrtümer über die Hundesteuer
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Lesen Sie hier ein Interview mit Jörg-Peter Schweizer von der Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer, welches die Zeitschrift "Der Hund " in ihrer Ausgabe 1/2000 veröffentlicht hat.
Es fasst in provokanter Form die wichtigsten Informationen zum deutschen Hundesteuerwesen zusammen.
DER HUND: Die Hundesteuer ist ein Instrument moderner Kommunalpolitik und erst wenige Jahrzehnte alt
Schweizer: In Deutschland gibt es die Hundesteuer nunmehr seit knapp 200 Jahren. Die Hundesteuer -ursprünglich aus England stammend- wurde zu Beginn des 19.Jahrhunderts (Oktober 1810) erstmals in Preußen als „Luxussteuer" eingeführt. Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögel, für den Besitz eines Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstboten solche Luxussteuern. Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute erhalten.
DER HUND: Die Hundesteuer existiert außer in Deutschland auch in allen anderen europäischen Staaten.
Schweizer: Nur in wenigen europäischen Ländern (darunter Deutschland) gibt es noch die Hundesteuer als alte übernommene Luxussteuer; heute unter der Bezeichnung „Aufwandsteuer", weil der Begriff Luxussteuer (wie auch die Hundesteuer) nicht mehr zeitgemäß ist. Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, indem sie die Hundesteuer wegen ethisch, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken sinnvollerweise abgeschafft haben. Die meisten europäischen Ländern haben keine Hundesteuer mehr. Frankreich mit dreimal mehr Hunden hat sie 1979 abgeschafft. England, die Hundehochburg Europas, mit viermal mehr Hunden, im Frühjahr 1990. In Dänemark 1972, und in Schweden wurde sie 1995 abgeschafft. Dazu zählen noch Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien. Im Gegenzug hält man in Deutschland jedoch an einer solch grob sittenwidrigen Tierhaltesteuer nicht nur stur und beharrlich fest, mit der Absicht der „Einnahmeerzielung", sondern erhöht sie ständig in Zeitabständen.
DER HUND: Die Höhe der Hundesteuer wird bundesweit einheitlich geregelt, eine „Selbstbedienung" der Kommunen und Gemeinden durch übertrieben hohe Sätze ist unmöglich.
Schweizer: Durch den Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz der Bundesländer, mit für Kommunen aufgezeigten Höchstgrenzen, wird eine Selbstbedienung für die Gemeinden durch übertrieben hohe Hundesteuersätze überhaupt erst möglich. Bei der Höhe der Hundesteuer gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel. Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre. Dies erklärt auch die erheblich unterschiedlichen Hundesteuersätze in ganz Deutschland.
Durch den seit vielen Jahren andauernden Druck kommunaler Spitzenverbände und des Städte- u. Gemeindebundes haben die Länder durch eine umfassende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer als Landesgesetz aufgehoben und voll in die Steuerhoheit und Steuererhebungskompetenz von Kommunen und Gemeinden übertragen. Seither erheben Städte und Gemeinden die Hundesteuer nach dem Kommunalabgabengesetz (§ 6 Abs.3 KAG) als sogenannte örtliche Aufwandsteuer unter Berufung auf Art. 105 Abs. 2a GG. Wonach die konkrete Ausgestaltung ihnen im Rahmen l ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich obliegt. Den Kommunen sind somit durch ein Landesgesetz keine Höchstgrenzen für die gemeindlichen Hundesteuersätze mehr festgelegt und somit folgerichtig der „kommunalen Willkür" zu noch mehr Steuereinnahmen durch Hundehaltung Tür und Tor weit geöffnet. Die Kommunen genießen hinsichtlich der Gestaltung von Höhe und Struktur der Hundesteuersätze grundsätzlich einen sehr weit gedehnten Ermessensspielraum. Da Steuereinnahmen keinerlei Zweckbindung unterliegen (Bundessteuerrecht), z.B. Hundekotbeseitigung und Unterstützung von Tierheimen usw., ist die Hundesteuer für den Hundefreund absolut verlorenes Geld. Aus den Hundesteuereinnahmen erhält der Hundehalter keinerlei Gegenleistung.
„Hundehalter gehören jedoch nicht gerade zu den Großverdienern der Nation; sie finanziell bluten zu lassen, nur weil sie ein Herz für Tiere haben und Hunde lieben, ist ein finanzpolitischer Skandal und sollte die Politiker zutiefst beschämen"
DER HUND: Die Hundesteuer ist sozial gerecht und berücksichtigt die Finanzkraft der Hundehalters. Ein Arbeitsloser zahlt weniger Hundesteuer als ein Millionär.
Schweizer: Alle Hundehalter zahlen denselben Steuersatz in ihrer Gemeinde. Es gibt keine steuergerechte Differenzierung nach der finanzieller Leistungsfähigkeit des Hundehalters im Sinne von Gerechtigkeit, was bei allen anderen Steuerarten aber selbstverständlich ist.
Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Die Hundesteuer ist eine ungerechte Luxussteuer; ungerecht, weil sie für den Mischlingsfindling aus dem Tierheim genauso hoch ist wie für den teuren Rassehund, weil sie den sozial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern.
Das hat allerdings nichts mit einer Vereinfachung der Steuer zu tun, sondern dient ausschließlich finanzpolitischem Interesse (Fiskalzweck).
Eine steuergerechte Differenzierung nach der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hundehalters wird Hundefreunden in Deutschland aus fiskalischen Gründen vehement verweigert. Dabei spielt es für die Politiker keine Rolle, ob es sich um eine alte Frau mit kleiner Rente handelt die aus Mitleid und gegen Vereinsamung ein bedauernswertes Geschöpf vom Tierheim zu sich holt, oder ob es sich um einen reichen Industriellen Großverdiener mit wertvollem Rassehund handelt und die Hundesteuer schon deshalb nach dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit keinerlei Rechnung trägt.
Eine Aufwandsteuer wie die Hundesteuer passt nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern nicht mehr in unser heutiges modernes und sozialstaatliches Steuersystem, weil sie erhoben wird, ohne auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des einzelnen Hundehalters Rücksicht zu nehmen und daher dem Gebot einer gerechten Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die Maßstäbe, die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, wie z.B. Höhe des Einkommens etc., bleiben aus fiskalischen Gründen kommunaler Interessen bei der Hundesteuer unberücksichtigt.
DER HUND: Durch die Hundesteuer wird die Reinigung von öffentlichen Plätzen und Gehwegen von Hundekot finanziert.
Schweizer: Wie schon erwähnt, dürfen Steuereinnahmen keinerlei Zweckverwendung zugeführt werden. Im Fall der Hundesteuer wird diese nicht zur Reinigung von Hundekot verwendet. Diese Reinigungskosten sind durch andere Steuermittel bereits schon abgegolten. Hieraus erklärt sich auch, dass die Hundesteuer nicht mit Hundekot zu rechtfertigen ist. Beides steht in keinem Zusammenhang. Sonst bekäme die Hundesteuer den Charakter einer Strafsteuer. Eine solche jedoch ist im Bundessteuerrecht nicht vorgesehen.
Geeignete Mittel hierfür sind vielmehr bußgeldbelehrte ordnungsbehördliche Verordnungen wie die Straßen oder Grünflächenordnung, die eine Verschmutzung durch Hundekot untersagen. Hiermit lassen sich Zuwiderhandlungen im Einzelfall hinreichend sanktionieren. Unsere "Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer" hält es für äußerst bedenklich, Lebenssachverhalte, die bereits durch Bußgeldtatbestände geregelt sind (Bundesdurchschnitt 300 DM), über die Sanktionsnormen hinaus noch zusätzlich mit Steuern zu belegen, wie dies mittels der Hundesteuer geschieht. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die Beseitigung des Hundekots den Kommunen zusätzliche Reinigungskosten verursachen soll die eine Hundesteuer als Ausgleichsabgabe rechtfertigen könnte.
Den Kommunen obliegt nach dem Straßenreinigungsgesetz der Länder ohnehin die Reinigung der öffentlichen Straßen. Insoweit entstehen aber nur fixe Kosten, da es der Kehrmaschine egal ist ob sie neben dem hauptsächlich aufkommenden Schmutz durch die Bevölkerung hin und da auch Hundehaufen mit wegfegt. Wegen Hundekot alleine wird keine Stadt in Deutschland den städtischen Reinigungsdienst bemühen.
DER HUND: Züchter bezahlen durch die sogenannte Zwingersteuer weniger Hundesteuer und können so auch ihre geschätzten alten Tiere problemlos finanzieren
Schweizer: Die Steuerermäßigung für seriöse Liebhaberzüchter in den Hundeverbänden in Form von Zwingersteuer soll der Förderung der Rassehundezucht dienen. Diese Förderung der Rassehundezucht führt zu einer steuerlichen Besserstellung der betroffenen Hundezüchter gegenüber anderen Hundehaltern.
Zielsetzung hierbei ist es, dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung zu tragen und diesem gerecht zu werden;
wobei dem tierschutzwidrigen und unkontrollierten Hundehandel unseriöser, skrupelloser, krimineller und geldgieriger Hundehändler mit Gewinnsucht auf Kosten und Ausbeutung unseres Mitgeschöpfes entgegengewirkt werden soll. Außerdem ist dem seriösen Liebhaberzüchter damit die Möglichkeit gegeben, dem Tierschutzgedanken gerecht zu werden und seine älteren Tiere im Familienrudel für einen harmonischen und wohlverdienten Lebensabend zu belassen.
Dies unterscheidet den Liebhaberzüchter als wirklichen Hundefreund vom gewerblichen Züchter (Hundehändler), der keine gefühlsmäßige Beziehung zu Hunden hat und auch kein Tier bei sich behält, sondern alle zu Geld veräußert aus reiner Geldgier, Profit- und Gewinnsucht. Mit dem Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz und der vollen Übertragung in die kommunale Steuerermessungskompetenz haben die Städte- u. Gemeindetage der Länder (Verband der kreisfreien und kreisangehörigen Städte) eilig eine Mustersatzung erarbeitet (neue Hundesteuersatzung).
Nach Beschluß der Arbeitsgemeinschaft der Steueramtsleiter wunde in den vorgenannten Verbänden Arbeitgruppen gebildet, in der ein Satzungsmuster ausgearbeitet wurde. Ein solches Satzungsmuster wurde den Mitgliedsverwaltungen (Kommunen und Gemeinden) als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt mit der Empfehlung zur Übernahme und Einbindung in die Hundesteuersatzung, für mehr Finanzeinnahmen durch Hundehaltung. Von der bisherigen (Landesgesetz) Praxis einer ermäßigten Zwingersteuer für Züchter wird abgewichen
Die bisherige Steuervergünstigung für Hundezüchter entfällt. Damit wurde auch ein gegebenenfalls eintretender gewisser Steuerausfall für die Kommunen mit in die Überlegungen einbezogen.
Hieraus resultiert, dass sehr viele Kommunen in ihrer neuen Hundesteuersatzung eine Steuerermäßigung für Züchter nicht mehr vorsehen und diese gestrichen haben. Aus fiskalischen Gründen werden daher in den kommenden Jahren sich immer mehr Gemeinden dieser Empfehlung des Städte- u. Gemeindebundes anschließen. Zielrichtung kommunaler Spitzenverbände ist es auch, die Hundesteuersätze aller Kommunen weitgehendst anzugleichen und eine progressive Doppelbesteuerung ab dem zweiten und jeden weiteren Hund für alle Kommunen anzuwenden.
Viele andere steuerlichen Begünstigungen aus der alten Praxis wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Die neuen Hundesteuersatzungen sind in allen Bundesländern gleichlautend. Jede Stadtverwaltung schreibt von den vorgegebenen und empfohlenen Mustersatzungen ab,
DER HUND: Egal ob einer oder mehrere Hunde in einem Haushalt: Für alle Vierbeiner eines Besitzers wird der Steuersatz in gleicher Höhe fällig.
SCHWEIZER: Nirgendwo in ganz Deutschland werden für mehr Hunde im selben Haushalt der gleiche Steuersatz erhoben. In wenigen Gemeinden wird gestaffelt, der zweite Hund kostet mehr als der Erste und der Dritte mehr als der Zweite. Jedoch in fast allen Kommunen wird ab dem zweiten und für jeden weiteren Hund progressiv doppelt besteuert. Zum Beispiel Stuttgart: Der erste Hund kostet 210 DM, der zweite und jeder weitere 420 DM. Bei drei Hunden muß der Hundehalter in Stuttgart eine Hundesteuer von 1.050 DM an das Steueramt zahlen. Das allerdings gibt es bei keiner anderen Steuerart in Deutschland und ist auf der ganzen Welt einmalig.
Auch eine Möglichkeit auf diese Art und Weise Tierliebe zu erschweren bzw. zu bestrafen. Ich meine: eine eindeutige Mißachtung des Verfassungsgebotes einer „steuergerechten Gleichbehandlung" nach Art. 3 GG im Bezug auf alle anderen Steuerarten.
DER HUND: Die sogenannte „Kampfhundesteuer" die weit über dem normalen Satz liegt, wird nur für auffällig gewordene, erwiesenermaßen gefährliche Hunde erhoben.
SCHWEIZER: Um es gleich vorweg zu nehmen: den „Kampfhund" gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um einen von der Politik willkürlich und aus Unkenntnis geprägten Begriff mit fiskalischem Hintergedanken zu mehr Finanzeinnahmen durch ,{Kampf)Hundesteuer". Politiker waren in der Findung von Argumenten zur Rechtfertigung ihrer Interessen schon immer recht erfinderisch wenn es darum ging, eine hundeliebende Minderheit ohne Lobby und den Rückhalt der übrigen Bevölkerung in unserer Gesellschaft kräftig zu schröpfen. Es wird in Deutsehland ständig gegen Hund und Halter geheizt, auf medienwirksam populistische Art unsachlich polemisiert, mit hochgespielter Skandalberichterstattung und blutrünstig reißerischer Aufmachung, zur Erhöhung von Einschaltquoten. Aber auch um Hundefreunde von der übrigen Bevölkerung als schutzlose Minderheit zu isolieren, Dazu wird in unverantwortlicher und besorgniserregender Weise bei der Bevölkerung bewußt Ängste geschürt, zur Rechtfertigung von „Kampfhundesteuem". Dies beweist, dass für alle Hunde einer zum Kampfhund diskriminierten Rasse kräftig zur Kasse gebeten wird. Auch solche Hunde, welche niemals negativ oder als gefährlich auffielen. Eine artbiologische Rasseunterteilung „Kampfhund" ist absoluter Schwachsinn. Grundsätzlich trägt die Verantwortung der am anderen Ende der Leine, nämlich der Mensch. Aus jedem Hund kann ein gefährlicher Hund gemacht werden. Im übrigen fällt auf, dass in der Liste der 14 aufgeführten Rassen als Kampmunde nur ausländische, jedoch keine deutschen Rassen aufgelistet sind, zumal in der Beißstatistik des Deutschen Städtetages Köln der Deutsche Schäferhund ganz oben steht mit den häufigsten Beißvorkommnissen, gefolgt von Mischlingsrassen. Die als Kampfhund diffamierten Rassen finden sich erst im untersten Drittel und in sehr geringer Anzahl. Zudem wissen die Herren Politiker bestens, dass mit einer Kampfhundesteuer Beißvorfälle einzelner Hunde unterschiedlichster, aber nicht bestimmter Rassen, keinesfalls zu verhindern sind. Lediglich die Stadtkämmerer können sich über noch mehr Steuereinnahmen durch (Kampf)Hundesteuer freuen.
Eine solche tier- u, bürgerverachtende Scheinheiligkeit ist jedoch bei Politikern wirklich nichts Neues wenn es um Steuerfindung zur Sanierung maroder Kassen von Kommunen und Gemeinden geht. Für Beißvorfälle einzelner Hunde, weil in den falschen Händen und größtenteils brutal gequält, gilt ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflicht des Hundehalters, aber nicht die Hundesteuer. Das wissen die Politiker nur zu genau.
In welchem Land leben wir denn überhaupt ?!
Das leider seit vielen Jahren andauernde unerträgliche tier- u. menschenfeindliche Kesseltreiben von unbelehrbaren und profilsüchtigen Politikern mit Profilierungsneurose, welche sich für besonders wichtig halten, kann und darf nicht Aufgabe bundesdeutscher Politik sein. Es gibt in unserer Republik für die Politiker weitaus gewichtigere Aufgaben, die es gilt anzugehen. Zum Beispiel die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Auch wenn dies für finanzpolitische Interessen keinen Nutzen bringt, so wie bei der Hundehaltung.
DER HUND: Wer einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause gibt, wird automatisch von der Hundesteuerpflicht befreit.
Schweizer: Seit vielen Jahren bemühen Tierschutzvereine-, Organisationen-, Verbände, der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen den Missbrauch der Tiere sich darum, ein aus dem Tierheim geholten Hund von der Hundesteuer zu befreien.
Nun wurde, allerdings bei sehr wenigen Kommunen, als sogenannter Kompromiss erreicht, dass lediglich für einen befristeten Zeitraum von nur einem Jahr die Hundesteuerzahlung für einen Hund aus dem Tierheim ausgesetzt werden kann. Die zeitliche Befristung einer Steuerbefreiung wird jedoch von unserer Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer als grober Unfug und für nicht zumutbar abgewiesen. Es zeigt sich daran wieder sehr deutlich, dass die Politiker einfach nicht bereit sind, auf lukrative Einnahmen durch die Hundesteuer zu verzichten. Soll etwa nach Ablauf der Frist der Hund wieder ins Tierheim gebracht werden? Solchen Unsinn ist man allerdings von Politikern leider gewöhnt.
Wir plädieren und fordern zu Recht, dass als erster Schritt für Hunde aus dem Tierheim die Hundesteuer voll und unbegrenzt für die gesamte Lebensdauer des Tieres entfallen muss. Als zweiter Schritt wäre dann die Abschaffung der Hundesteuer für alle Hunde in ganz Deutschland nach dem tier- und bürgerfreundlichen Vorbild der meisten europäischen Länder, welche die Hundesteuer für ihr Land sinnvollerweise generell abgeschafft haben.
Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden: Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab. Mißbraucht nicht die Liebe des Bürgers zu seinem Hund mit der Absicht der Einnahmeerzielung für finanzpolitischen Eigennutz'
DER HUND: Bei der Steuereinstufung wird die Größe des Hundes berücksichtigt. Für einen Chihuahua {kleinste Hunderasse der Welt) wird weniger Steuer abverlangt als für einen Irish Wolfshound (größte Hunderasse)
Schweizer: Eine solche steuergerechte Differenzierung, wie bei allen anderen Steuerarten selbstverständlich, z.B. KFZ nach Hubraum oder Lohn und Einkommen nach Verdiensthöhe usw., gibt es bei der Hundesteuer nicht. Aus Gründen einer ,Einnahmeerzielung' wird eine steuergerechte Differenzierung nach Größe, Mischling oder wertvolle Rasse, und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hundehalters z.B. nach Einkommen, stur und beharrlich verweigert.
„Eine Zweiklassengesellschaft und steuerliche Ungleichbehandlung der Hundehalter gegenüber allen anderen Steuerarten in der BRD ist somit eindeutig erwiesen"
(Interviewbeitrag für die Redaktion des Fachmagazins "Der Hund" vom Deutschen Bauernverlag, Berlin, für die Januarheft-Ausgabe Nr. 1/2000)
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von:
Jörg-Peter Schweizer von der Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer
sowie des Fachmagazins "Der Hund" aus dem Deutschen Bauernverlag"
2006-08-30 04:38:54
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answer #1
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answered by phisto 3
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