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In einem Möbelladen habe ich im Juni 06 zwei Deckenleuchten gekauft und eine Anzahlung geleistet. Eine war am Lager, eine Lampe wurde bestellt.. Die Montage durch einen Mitarbeiter kostet 50 Euro. Ich hörte nix . Auf Nachfrage wurde mir mittgeteilt, daß erst die komplette Ware bezahlt sein müßte, da sonst der Elektriker nicht kommen könne. Ich zahlte und vereinbarte für heute einen Termin. Nun habe ich vergeblich gewartet, weil der MA heute erkrankt ist !!!! Einen neuen Termin bekomme ich am Donnerstag zugeteilt.

Kann ich den gesamten Kauf rückgängig machen?

2006-08-28 01:14:01 · 9 antworten · gefragt von rolffine 7 in Örtliche Unternehmen Deutschland München

9 antworten

Selbstverständlich!
Man hat - wenn du den Kassenbon noch hast - ein 14tägiges Rückgaberecht. Auf Dienstleistungen zwar nicht, aber wenn du nachweisen kannst, dass du keine Leistung erhalten hast, musst du auch nichts dafür zahlen!

2006-08-28 01:21:36 · answer #1 · answered by Katzentier 2 · 0 1

Ja, rosenstrauss hat recht. Laut Gesetz gibt es ein generelles Umtauschrecht gar nicht! Als allererstes hat der Laden das Pflicht zur Nachbesserung (also Reperatur wenn was kaputt ist oder Neulieferung). Erst wenn zweimal was schief gegangen ist (z. B. Gerät funktioniert nicht) darf man beim 3. Mal einen Rücktritt vom Kauf verlangen.

2006-08-28 08:29:20 · answer #2 · answered by wunschbox 6 · 1 0

Geh am besten in den Aldi und hole dir einen Lolli!

2006-08-30 06:43:35 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn du keine Lampe selbst aufhängen kannst, dann geh zu einem kleinen Handwerksbetrieb, kauf da die Lampe und laß es machen, Du brauchst erst bezahlen wenn fertig und ist auch nicht teurer. Glaub mir die kleinen sind besser und dankbarer als die großen.

Ein Bekannter von mir hat so seine Waschmaschine statt vom Mediamarkt bei einem kleinen Elektriker selbes Gerät für 50Euro weniger gekauft, bekam das gute Stück geliefert und aufgestellt. Die Entsorgung war auch dabei.

Und noch was die großen Beauftragen auch nur die kleinen.

2006-08-28 11:03:59 · answer #4 · answered by moehrchen671 4 · 0 0

Ganz schlicht und einfach! Rechtsanwalt und Schadensersatz verlangen, Deine Zeit ist nicht wertloses Gut, mit dem andere Menschen oder Firmen umgehen können wie sie wollen.

Beinahe hätte ich es vergessen, evtl. "letzten Termin" zur Ausführung setzen!

2006-08-28 08:33:08 · answer #5 · answered by Vonge 3 · 0 0

Ja kannst du!

2006-08-28 08:30:32 · answer #6 · answered by Anne 7 · 0 0

rosenstrauß8 hat recht.
Wenn aber der neue Termin wieder nicht klappt hast du das Recht den Vertrag zu stornieren.
Am besten du spricht aber mal mit dem Geschäftsführer des Möbelmarktes vielleicht hat dieser eine Lösung die allen Seiten gerecht wird.

2006-08-28 08:25:00 · answer #7 · answered by Gernuv 5 · 0 0

Nein, so einfach geht das nicht. Jeder kann mal krank werden. Es war ja kein Verschulden des Möbelmarktes. Außerdem zeigen sie ja Bemühungen, daß Du Deine Lampe bekommst.

2006-08-28 08:19:57 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Machen Sie Druck! Leserbrief schreiben, örtliche Zeitung / weitere Medien informieren, Verbraucherschutz und dann nochmal ganz freundlich dort anrufen und auf Ihre Schritte hinweisen.... -Fertig!

2006-08-28 08:20:46 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

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