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das Nachbargrundstück liegt ca. 1,5 m tiefer. Meine Hecke steht 0,5 m vom Zaun und ist 2 m hoch ( von meinem Grundstück gemessen). Das ist meiner Meinung nach ok, oder ?

2006-08-27 06:47:30 · 7 antworten · gefragt von Ich bin es 1 in Haus & Garten Garten

7 antworten

wenn es dein Zaun ist,dann ja.Das beste wäre gewesen wenn deine Hecke einen Abstand von 1m hätte,da sie ja ständig wächst.So mußt du darauf achten das sie immer einen Abstand von 1/2 m hat,denn sonst kann es zu einem Krieg mit dem Nachbarn kommen,z.B. wegen heraus ragenden Ästen etc..Die Höhe ist OK,sie darf aber auch nicht höher werden,denn das kann ein böser Nachbar auch bemängeln,z.B.wenn ein Ast der Hecke oben seinem Grundstück zu nahe kommt :o).Ich habe das alles schon erlebt in meiner Nachbarschaft und auch sehr viel in der Anwaltspraxis mit erlebt,in welcher ich gearbeitet habe

2006-08-27 06:59:44 · answer #1 · answered by Little Moonchild 5 · 0 0

Am einfachsten ist es, wenn Du dich beim Ordnungsamt oder Bauamt deiner Stadt erkundigst, da es hierfür keine bundeseinheitlichen Werte gibt. Diese können nämlich von der jeweiligen Kommune festgelegt werden Ich habe das auch getan, und bin jetzt mit meinem Gartenhaus und meiner Hecke im legalen Bereich.

2006-08-28 11:32:39 · answer #2 · answered by M-A-N 41.502 4 · 0 0

du solltest dich beim zustaendigen Bauamt erkundigen, diese Hoehen koennen verschieden ausfallen, je nach Bebauungsplan.

2006-08-28 06:11:38 · answer #3 · answered by Manfred V 5 · 0 0

Wie hoch ist das Grundstück ??

2006-08-28 04:57:17 · answer #4 · answered by Udo H 2 · 0 0

oli har recht, aber vergessen, daß bestimmte vorschriften auch alternativen beinhalten müssen. man kann ganz grün sein und das argument bringen, kein baum darf gefällt werden, wenn der stamm mehr als 5cm mißt. bei 2 meter höhe der bepflanzung sind es etwa 5cm, dh. bestandsschutz. um querelen mit nachbarn zu umgehen, gibt es kostenlose schiedsmänner bzw. frauen. einfach nur beim landratsamt oder amtsgericht nachfragen, die schiedsleute machen sich nach den örtlichen gegebenheiten schlau.

2006-08-27 14:15:34 · answer #5 · answered by jens 53121 6 · 0 0

Die Niedersächsische Pflanzordnung regelt das so abstand von der
Grenze--------------- --zulässige Höhe
bis 0,25m----------------- ----------nicht zulässig
unter 0,50m------------------ -----1,20 m
unter 0,75m--------- ---------------2,00m
unter 1,25m-------- ----------------3,00m
unter 3,00 m-------------- ---------5,00m
unter 8,00m-------------- ---------15,00m
ab 8,00 m ---------------- -----------keine Beschränkung

so dürfte das auch in anderen Bundesländern geregelt sein. Du müßtest also einkürzen auf 1,20 m, es wird gemessen ab Boden worauf das Gewächs steht.

2006-08-27 14:02:30 · answer #6 · answered by Mu6 7 · 0 0

Hallo,

füge bitte mehr Details zu.

Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es Unterschiede.

0,5 - 1,00 m ist normal als Hecke, aber es kommt auf die Gemeindevorschriften/Beschlüsse an.

Gruss Olli

2006-08-27 13:58:13 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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