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hat?
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Ein Freund hat eine in der Schweiz lebende Thailänderin offenbar geschwängert. Sie hat ihm jedoch vorgegaukelt die Pille zu nehmen. Jetzt sei sie schwanger und würde abtreiben, wenn er ihr 5.000,-- € bezahlt. Wie würde dies rechtlich aussehen, wenn die Thailänderin das Kind bekommt und den Unterhalt einfordern wollte? Welche Möglichkeit gäbe es um die Unterhaltspflicht zu umgehen?

2006-08-26 06:54:26 · 7 antworten · gefragt von christian_1969_1969 1 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

7 antworten

Wenn er (im Zweifelsfall durch Vaterschaftstest nachgewiesen) wirklich der Vater des Kindes ist, wird er Unterhalt zahlen müssen. Da gibt es kein "Umgehen". Die Mutter des Kindes könnte sogar Unterhaltsvorschuss nach deutschem Recht (UVG) beantragen, wenn der Vater des Kindes Deutscher ist. Auch wenn sie und das Kind im Ausland leben.

2006-08-26 06:58:36 · answer #1 · answered by pquaky 4 · 0 0

Seitenweise könnte man hier Tricks aufzählen , die die Asia girls ausprobieren und auch immer wieder Glück damit haben . So gibt es in pattaya ( Thailand ) Büros die ausschließlich Liebesbriefe an den Geliebten verfassen lassen . Nicht wenige Thaimädchen haben mehrere Auserwählte ( Zahler ) am start . Sie erzählen viel , Papier ist ja geduldig , halten aber wenig . von 6 männern gleichzeitig 50 Euro im Monat bekommen ist auch nicht schlecht - macht 300 .- Euro für nichtstun (Ein Arbeiter erhält weit weniger und muß ein monat dafür schwitzen )
S O R R Y seih mir nicht böse , aber ich glaube da will Dich jemand über den Tisch ziehen.
V A T E R S C H A F T S T E S T -- U N B E D I N G T !!!!!!
Für das nächste mal hast Du ja schon gelernt.
Solltest Du der Vater sein und es kommt zur Geburt , dann ist zahlen Deine Pflicht - da kommst net raus.
Sorry ich glaube aber immer noch an einen Betrug.

2006-08-28 19:29:29 · answer #2 · answered by B a l u 2 · 0 0

Ich lebe in der Schweiz, er wird zahlen müssen.

2006-08-28 16:01:47 · answer #3 · answered by l 3 · 0 0

Es gibt keine Chance, die Unterhaltspflicht zu umgehen.

Die Tatsachen "Thailänderin" und "Vorgaukeln der Pille" sind rechtlich nicht relevant, da das KIND dann die Unterhaltsansprüche hat und nicht die Mutter. Die Mutter kann nicht mal rechtsgültig auf solche Ansprüche verzichten.

Es wurde schon der Verdacht geäussert, dass sie womöglich gar nicht schwanger ist - und wenn ja, nicht von ihm, sondern von sonstwem.

Eine Zahlung von EUR 5000 scheint mir hier eher unmoralisch und für den möglichen Vater mit null Sicherheit verbunden. Der mögliche Vater soll doch einfach anbieten, sämtliche Kosten für Untersuchungen und eine Abtreibung zu übernehmen - das wäre wohl noch OK. Aber sicher keine anderen Beträge zahlen, bevor die Schwangerschaft beendet ist!

2006-08-27 19:17:53 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

die rechtliche seite ist klar,zahlen .und sich das naechste mal zweimal ueberlegen wo er ihn reinhaengen laesst.

2006-08-26 17:23:17 · answer #5 · answered by 1delta 3 · 0 0

ga keine.wenn er 100% der vater ist,ist es seine Pflicht Unterhalt zu bezahlen auch wenn sie sagen wir 20000km auseinander leben.Oder aber er geht zusammen mit ihr zum Arzt um ein Termin für die Abtreibung(bin Strickt gegen Abtr.)zu machen und das Geld dort einzubezahlen.Ich würde ihr das Geld nicht geben sondern halt wie gesagt den Arzt dafür bezahlen.

2006-08-26 14:57:51 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Ich denke erstmal dass die Frau gar nicht schwanger ist. Aber sollte sie es sein, und der Vaterschaftstest beweist dies auch, ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit diese Unterhaltspflicht zu umgehen. Er muss halt dazu stehen und versuchen trotz allem dem Kind ein guter Vater zu sein. Das ist Kind kann schliesslich nichts dafür. Und ich fände es mehr als schäbig dem Kind den Vater und den Unterhalt vorzuenthalten.

2006-08-26 14:04:46 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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