Es ist ein Ammenmärchen, dass ein Kapitän an Bord eines Schiffes mit einer bestimmten Größe eine rechtsgpültige Trauung vornehmen kann. Das Schiff ist Geltungsbreich des deutschen Grundgesetzes und nur, wenn es sich in einem fremden Land befindet, für dieses eine exterritoriales Gebiet.
Der Kapitän hat überhaupt nicht dieses Recht. Es wird nur als so eine Art Symbolik gemacht, als netter Spass für schöne Erinnerungen. Die Rechtsgültigkeit jedoch wird erst durch die Beurkundung durch einen deutschen Standesbeamten oder einer gleichwertigen Beurkundung anerkannter Staaten erreicht.
2006-08-25 23:25:57
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answer #1
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answered by Anonymous
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Soweit ich weiß kommt das aus der Seefahrt. Zu früheren Zeiten dauerten Seefahrten noch ein ganzes Stück länger und Auswanderer fanden sich auf Schiffen zu Paaren. Die Trauung mußte ja dann eine Respektsperson vornehmen und das ist der Kapitän.
Und die länge des Schiffes, ganz einfach setz dich auf ein Floß und fahr mal nach America. Viel Spaß!
2006-08-26 02:42:42
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answer #2
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answered by moehrchen671 4
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Das ist ein Gerücht - ein Kapitän darf nur im äußersten Notfall eine Trauung durchführen. Eine gewisse länge ist mir nicht bekannt - aber das Schiff oder Boot sollte zumindestens ein Raum haben, in dem die Trauung stattfinden kann. Ich habe selbst auf einem Kutter geheiratet, da mußte ein Standesbeamter dabei sein. Der hat dann auch die Trauung vollzogen. Dort hatte mir der Kapitän erzählt, nur im Notfall - also falls jemand im sterben liegen sollte und noch mit seinem Partner verheiratet werden möchte oder so ähnlich! Wusste ich vorher auch nicht.
2006-08-25 23:29:32
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answer #3
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answered by fridolinbilly 3
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Ab einer bestimmten Länge ist es ein Schiff und nur auf einem Schiff darf getraut werden. Ist es kleiner, so ist es ein Boot und da darf man es nicht.
2006-08-26 02:56:44
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answer #4
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answered by Anne 7
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