Bekommt man beim 3.Mal. Wegen Betrug
2006-08-25 21:09:24
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answer #1
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answered by mikescott 3
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mikescott hat Recht.
Der Fachausdruck hierfür lautet: "Erschleichen von Leistungen".
Du wirst vom Gericht mit einer Geldstrafe belegt. Es kann sogar bei Wiederholungstätern zu einer Freiheitsstrafe führen.
2006-08-26 04:22:26
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answer #2
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answered by majo 2
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...obwohl man immer bezahlt, bezieht sich auf den Strafzettel?
ja dann bekommt man trotzdem eine Strafanzeige.(erschleichen von Leistungen ,wurde schon genannt)
obwohl man immer bezahlt?bezieht sich auf ein Ticket?
ja dann bist du vielleicht ein Mitbürger mit sehr dunkler Hautfarbe der keine Strafanzeige bekommen wird.
:-))
2006-08-29 16:15:50
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answer #3
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answered by ajo ich 3
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Es liegt grundsätzlich im Ermessen der geschädigten Verkehrsbetriebe ob und wann sie Anzeige erstatten. In der Regel wird nach dem dritten Mal Schwarzfahren Strafanzeige gestellt unabhängig davon, ob die erhöhten Beförderungskosten gezahlt worden sind oder nicht.
Wenn man die erhöhten Beförderungskosten bezahlt hat wird das Verfahren aber fast immer eingestellt.
2006-08-28 17:27:47
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answer #4
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answered by Anonymous
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Strafanzeige hin oder her, hör auf mit dem scheiß...es lohnt sich doch eh nicht...mach dein führerschein und dann ist gut...
2006-08-28 13:47:30
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answer #5
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answered by zickchen 2
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Das ist leistungserschleichung
2006-08-26 11:21:14
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answer #6
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answered by B. O. 5
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Es kommt immer aus das Verkerhrsunternehmen an, also ob und wann sie jemand anzeigen. Das ist bei allen Betrieben unterschiedlich geregelt. Besonders empfindlich wird es, wenn das Unternehmen ein Hausverbot erteilt - ja, das kann es - und man dann noch einmal beim Schwarzfahren erwischt wird. Da kommt dann auch noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch
dazu.
Gruß
Fredericus2
2006-08-26 10:10:34
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answer #7
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answered by fredericus_secundus 3
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Bei den meisten Verkehrsbetrieben erfolgt nach dem 3. Mal schwarzsehen eine Strafanzeige. Auch wenn man die Fahrkarte bezahlt hat.
2006-08-26 06:52:35
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answer #8
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answered by Anonymous
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Das kann bis zu einer Freiheitsstrafe führen. Da spielt es keine Rolle, ob du bezahlt hast oder nicht.
Also wenn du nicht ins Gefängnis willst, bezahle lieber deine Fahrkarte.
2006-08-26 05:30:41
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answer #9
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answered by ninotschka 4
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wenn du mehrmals erwischt wirst, gibt es das verkehrsunternehmen der
staatsanwaltschaft weiter und es kommen hohe kosten auf dich zu.
2006-08-26 05:21:34
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answer #10
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answered by Fabianhannover 7
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