Warum wird der Blickwinkel hier so eingeengt?
Ein Gottesmann ist jemand, der einer bestimmten Gruppe in einer Religion/Glaubensgemeinschaft, EGAL WELCHER, vorsteht. Das kann ein Kirchenvorsteher einer christlichen Gemeinde genau so sein, wie ein Medizinmann oder Schamane eines indianischen oder afrikanischen Stammes. Das einzig unterschiedliche sind die Namen der Götter.
Zu streng religiösen Menschen sagt man wohl eher "gottesfürchtig".
2006-08-22 21:00:03
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answer #1
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answered by Anonymous
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Einer der so tut, als kenne er den "lieben Gott" und würde in seinem Auftrag handeln!
Gegenfrage: wer kennt den schon?
2006-08-19 13:49:03
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answer #2
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answered by Anonymous
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Das sind Geistliche Führer im Christentum.
2006-08-19 10:46:55
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answer #3
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answered by Walter R 4
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Das ist in der älteren Literatur ein Synonym für einen Pfarrer oder sonstigen Geistlichen.
2006-08-19 05:53:39
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answer #4
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answered by Anonymous
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Unter einem Gottesmann versteht man im allgemeinen einen Priester oder Pfarrer.
2006-08-19 05:44:15
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answer #5
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answered by Anne 7
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Zum Beispiel ein Pfarrer, ein Priester, ein Rabbiner, ein Imam... alle, die in theoistischen Gemeinden als Gemeindevorsteher arbeitern (theoistisch: in Gemeinden, in denen einem Gott gehuldigt wird)
2006-08-19 05:11:34
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answer #6
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answered by Bine T 1
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Priester, Pastor, Pfarrer, Mönch
2006-08-19 05:10:27
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answer #7
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answered by kaddy_m 3
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Pfarrer Pastor usw.....
2006-08-19 05:09:36
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answer #8
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answered by yvonnedang65 3
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Eine männliche Person die für Gott und seinen Glauben zu Gott lebt.
2006-08-21 08:07:18
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answer #9
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answered by ~��� ~Claudia "Ein En 4
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Gottesmann
Gottesmann (I)
Erklärung: wie Gotteshausmann (I).
Belegtext: daß von uraltem her der brauch ist gewest, daß man in der gemain Graun kainen gottesman einkomen lassen
Datierung: 1617 Region/Autor/Textsorte: Tirol Fundstelle: ÖW. III 333
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Gottesmann (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Pächter von Kirchengut.
Belegtext: diweil der gottesmann den pfarrern mit dem kahn zur predigt und wiederüm abführen muß
Datierung: 1620 Fundstelle: CöllnKons. 302
Gottesmann (II)
Gottesmann (II 1)
Erklärung: Kirchenmeister (I), Kirchenvorsteher (I).
vgl. Gottesleute (I 1).
Belegtext: die kirchenlade soll bei dem pfarrern verbleiben, die patronen aber zwei schlößer dafürhangen und jedem gottesmanne einen davon zustellen
Datierung: 1618 Fundstelle: CöllnKons. 205
Gottesmann (II 2)
Erklärung: Priester.
Belegtext: dat neen gademann edder geestlicke persön darsülvest binnen unser stadt Hadersleven jenige borgers-erve ... to sick fordern, ... scholen
Datierung: 1499 Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 1987
2006-08-19 05:27:24
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answer #10
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answered by Diopsid 6
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