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Da mein Mann mich aus verschiedenen Gründen komplett auf die Palme bringt, überlege ich, seine heissgeliebte Stones Sammlung einfach bei Ebay zu versteigern. Kann ich das einfach tun, oder komme ich da in einen rechtlichen Engpass??

Mir geht es nur darum, ob ich das rechtlich tun könnte. Also bitte keine Antworten zur Lösung meines Konfliktes mit ihm, der ist zweitrangig.

2006-08-18 03:34:09 · 12 antworten · gefragt von Puh 6 in Sozialwissenschaft Psychologie

12 antworten

Wenn Ihr Gütertrennung habt, dann hast Du keine Eigentumsrechte an der Sammlung und kannst ffolglich die Rechte auch nicht durch Verkauf übetragen. An gestohlenen Dingen kann man kein Eigentum erwerben, so dass Dein Mann sich die Sammlung zurück holen könnte. Du würdest Dich des Diebstahls und der Hehlerrei strafbar machen.

Habt Ihr eine Gütergemeinschaft, dann gehört Dir die Hälfte und Du darfst es auch verkaufen, weil Du allein vertretungsberechhtigt bist. Du musst im allerdings die Hälfte des Erlöses geben, wenn er möchte.

Ist nichts vereinbart, hat man in der Ehe eine Gütergemeinschaft.

2006-08-18 03:43:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn die Stonesplatten vor der Ehe angeschafft wurden, lass die Finger davon, dann kann es wirklich Probleme geben. Denn die Platten sind dann nicht gemeinsames Eigentum, sondern alleine SEINS. Und er hat natürlich dann auch das Recht dich rechtlich zu belangen.

Ich rate dir auch so davon ab - aus deinem Konflikt halte ich mich natürlich raus, der geht mich nix an. Aber überleg dir das gut - wer weiß, was er dann als nächstes macht. Dein Auto mit dem Baseballschläger verschönern vielleicht... Lass sowas lieber nicht eskalieren.

Viel Spass noch! ;-)

2006-08-18 10:42:37 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Wenn er die Sammlung mit in die Ehe gebracht hat, dann gehört sie ihm allein. Wenn ihr Gütertrennung habt und er hat sie während der Ehe von seinem Geld gekauft, dann gehört sie auch ihm. Du würdest wohl einen Diebstahl oder eine Unterschlagung begehen. Selbst wenn ihr die Sammlung gemeinsam während der Ehe gekauft habt, dürftest Du die ohne seine Zustimmung nicht einfach verhökern, auch ohne Gütertrennung nicht.

Du begibst Dich auf jeden Fall auf sehr unsicheres Gebiet. Lass es lieber sein.

2006-08-18 11:01:22 · answer #3 · answered by You Know Who 6 · 1 0

Sei gegrüßt "Puh",

ohne einen rechtlichen Rat abgeben zu wollen (der komplizierter sein würde, als ich ihn geben könnte), wünsch ich Dir nur, dass Dein Ehemann hier nicht mitlesen kann, ob Deines Vorhabens. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Trau, schau, wem.
Gruß von Andenken

2006-08-18 11:01:16 · answer #4 · answered by persilium 3 · 1 0

Normalerweise schon, bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung nicht.
Aber wäre es nicht bedeutend einfacher gleich die Scheidung einzureichen ohne vorher noch eine auf's Maul zu bekommen?

2006-08-18 10:49:19 · answer #5 · answered by Johnny Cache 5 · 1 0

Rechtlich gesehen könnte er dir Diebstahl vorwerfen. Ich weiss nicht ob Dein Partner dich anzeigen würde, aber er bekaeme von jeden Richter bestimmt recht.

2006-08-18 10:43:59 · answer #6 · answered by martinsche 3 · 1 0

Da dir die Plattensammlung nicht gehört, sondern ihm, begingest du a) einen Diebstahl, und b) einen Betrug an dem Menschen, der die Plattensammlung ersteigern würde!

Grüße, Andreas!

2006-08-18 10:41:27 · answer #7 · answered by pttler2 5 · 1 0

Allein, dass du auf den Gedanken kommst dich für irgendwas zu "rächen" zeigt, dass eure Ehe in einem Besorgnis erregendem Zustand ist

2006-08-18 11:32:27 · answer #8 · answered by Fnar 2 · 0 0

Gegenfrage: Mit wie vielen Smilies muss man eine Antwort versehen, wenn man "Mord" vorschlaegt?

*Messerausteil*

2006-08-18 11:30:48 · answer #9 · answered by Nic H 3 · 0 0

Das hört sich an, als willst du unbedingt Krieg.
Na dann tu's doch -
und nächste Woche steht ihr in der Bild-Zeitung.
Bist du „dann“ zufrieden und glücklich?

2006-08-18 11:01:41 · answer #10 · answered by greyfox 5 · 0 0

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