weil die GEZ eine staatliche Einrichtung ist, ja sobald du die staatlichen Sender ARD und ZDF empfaengst, du kannst die rausfiltern lassen, dann hast du das Uebel geloest
2006-08-16 21:58:21
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answer #1
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answered by Manfred V 5
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die gez ist kein dienstleister für fernsehzuschauer - nur geldeintreiber für die öffentlich-rechtlichen sendeanstalten.
zahlen muss man immer, sobald man geräte für den empfang 'bereit hält' - in der ecke stehen reicht schon!!
aber wenn du einen satelitten hast, machen doch die paar euros nix :-))
sorry konnt ich mir nicht verkneifen.
halt dich einfach bedeckt, melde nichts an und lass niemanden von der gez in wohnung (das sind normalbürger ohne irgendwelche sonderrechte)
2006-08-16 21:42:48
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answer #2
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answered by Knut S 5
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IEIN KLARER AUFTRAG
DIE GEZ (GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE) IST EINE GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNG DER ARD, DES ZDF UND DES DEUTSCHLANDRADIO. DER AUFTRAG: DER EINZUG DER RUNDFUNKGEBÜHREN FÜR DIE ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN.
Ich habe mir einen Satelliten- / Kabelanschluss installieren lassen.
Muss ich meine Geräte überhaupt bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Rundfunkgerätes geknüpft und ist unabhängig davon, auf welche Weise das Programm empfangen wird. Etwaige Kabelgebühren sind zusätzlich zu zahlen.
Ich sehe und höre nur die Programme von privaten Programmanbietern. Muss ich meine Geräte bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Programme angesehen oder gehört werden.
2006-08-16 21:41:42
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answer #3
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answered by Diopsid 6
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die GEZ ist ein Unternehmen der Öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und wird von denen betrieben!
Da gibts keine Konkurrenz!!!!
zahlen muss man dann, wenn man die MÖGLICHKEIT hat, die ÖRS´zu sehen, unabhängig davon, ob man es tut!
So langsam hab ich auch die Schnauze voll. Nen Bekannter hat noch nie gezahlt! Seit 8 Jharen waren die nicht mehr da. der sagt denen, es gibt kein geld, er guckt das nicht, sie könnten ihn ja verklagen. tun die aber nicht!
Er zahlt nix....fertig
nachdenkenswert!
2006-08-17 00:37:49
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answer #4
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answered by Michael K. 7
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gute Frage. Man muss zahlen, zahlen, zahlen, und weiss nicht so recht wofür in diesem Land.
2006-08-16 22:27:09
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answer #5
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answered by Nick 5
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Diopsid hat es bestens erklärt, sodaß man nichts mehr hinzufügen
muß.
2006-08-16 21:57:59
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answer #6
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answered by Berni 7
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Weil es ein staatliches "Unternehemen" ist und in diesem Monopolbereich bisher keine wirklichen Mitbewerber aufgetreten sind.
Die Gebühren werden von den öffentlich rechtlichen per Staatsvertrag erhoben.
das könnte sich jetzt im P-TVbereich mit dem Satteliten-fernsehen ändern. Den ersten Ansatz in dieser Richtung hat vor Jahren "Premiere" unternommen.
2006-08-16 21:51:43
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answer #7
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answered by wolf 2
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Weil sie ein vom Staat eingesetztes Monopol sind, mit der Begründung des bildungstechnischen Wertes (frage mich allerdings ernsthaft wo der sein soll) es sei denn Du zählst PayTV dazu, die verlangen ja für ihre Programme auch Gebühren,
ja Du musst bezahlen, sobald Du einen Fernseher oder ein Radio, die reintheoretisch in der Lage sind diese Sender zu empfangen, kaputtes Gerät oder Nichtnutzung zählen nicht, in näherer Zukunft sollen dann wohl auch internetfähige Computer hinzukommen, noch eine Frechheit, weil ja alle im Ausland lebenden auch nutzen ohne zu zahlen, aber was soll's Auswandern hilft hihi
2006-08-16 21:45:31
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answer #8
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answered by Anne 4
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Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des DeutschlandRadio. Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Die Höhe der Rundfunkgebühr ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmt. Beide Staatsverträge wurden durch Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.
Weitere rechtliche Grundlage ist die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren, die Einzelheiten zur Erhebung der Rundfunkgebühren beinhaltet.
Die Erhebung der Rundfunkgebühren ist eine hoheitliche Tätigkeit. Neben den speziellen rundfunkrechtlichen Vorschriften finden daher auch die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der jeweiligen Bundesländer für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens, wie z.B. die Verwaltungsgerichtsordnung, die Landesverwaltungsverfahrensgesetze oder die Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze Anwendung.
Also nicht die GEZ bestimmt die Gebühren, sonder der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Und der Staat hat keine Konkurrenz!
Der Hintergrund ist Artikel 5 des Grundgesetzes:
Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft, Kirche:
es findet kein staatlicher Einfluss auf die Programmgestaltung statt
es findet kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte von Programmen statt
es gibt keinen alleinigen Einfluss einzelner Gruppen
die Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Kräfte wird gewährleistet
eine Ausgewogenheit von Wertung und Kritik findet statt
Um das theoretisch zu gewäherleisten gibt es Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten, wie ARD, ZDF, WDR, NDR u.s.w.
Man bezahlt also nicht die Leistung wie Kabel oder Satelit, sondern die Sender selber.
Ob das aber noch zeitgenäss ist?
Aber das wäre eine andere Frage.
2006-08-16 21:44:14
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answer #9
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answered by Elisabeth 4
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Gegenfrage: warum hat das Finanzamt keine preislichen Konkurrenten?
2006-08-16 21:41:24
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answer #10
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answered by Mark 1
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