--> Die Firma sagte: Gehen Sie zum Anwalt wenn Ihnen die Rechnung nicht passt!!
Genau das würde ich auch tun!
2006-08-10 02:26:25
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answer #1
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answered by Anonymous
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Du hast mit Deiner Unterschrift bestätigt das die beiden Ihre Arbeit in der von Ihnen angegebenen Zeit gemacht haben...Punkt! Da gibts nix dran zu rütteln. Wird Dir auch jeder Anwalt sagen.
2006-08-10 02:26:34
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answer #2
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answered by lacy48_12 7
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Unbedingt!
Ab zum Anwalt und regeln.
Als Mieterin bist du garnicht verpflichtet die Kosten zu tragen sondern die Hausverwaltung oder der Eigentümer.
Die REchnung gehört zum Hausverwalter und nicht zu dir.
2006-08-10 02:26:20
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answer #3
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answered by Dark Nature 1
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Die haben Dich gans locker über den Tisch gezogen, Du hast den Arbeitszettel unterschrieben, also zahlen oder Verbraucher zentrale melden, die freuen sich wenn sie sich mit den Handwerkern (Nichthandwerkern) zanken können.
2006-08-14 01:42:38
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answer #4
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answered by Hacki Hase 4
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Also, die Rechnung gehört schonmal gar nicht in deine Hände, da der Handwerker von der Hausverwaltung beauftragt wurde. Du hast lediglich mit deiner Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bestätigt.
Die 1 hinter den Namen besagt eine Arbeitseinheit (nicht gleich zu setzen mit einer Stunde). Eine Arbeitseinheit ist individuell von den Betrieben anders geregelt. Einige rechnen im 6 Minuten Takt ab - andere viertelstündlich oder im 10 Minuten Takt. Dabei ist zu beachten, daß jede angefangene Arbeitseinheit als volle abgerechnet wird. Die Entsorgung der Dichtung ist einfach ein schlechter Witz. Die hätten dir das Ding in die Finger drücken können und du hättest es in den gelben Sack geschmissen und basta.
Ich würde entweder zum Anwalt gehen oder die Verbraucherberatung aufsuchen. Aber dies schnellstmöglich. Viel Glück
2006-08-13 22:38:26
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answer #5
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answered by brennermaus2005 4
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Zum Verbraucherschutz gehen, das ist wirklich zuviel, Zu und Abfahrt werden auch gerechnet, ist trotzdem zuviel.
Normalerweise hat doch die Hausverwaltung den Auftrag gegeben !! Erwaehnen beim Verbraucherschutz
2006-08-13 22:21:00
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answer #6
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answered by Manfred V 5
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Du schreibst in deiner Mietwohnung!!!
Der wasserhahn gehört zur Wohnung und Du brauchst diese Rechnung nicht zubegleichen sondern der Vermieter.Beim nächsten mal Unterschreib i.A. im Autrag dann ist schon ganz klar wem die Rechnung gehört, nämlich dem Vermieter.
Solch ein Stundenlohn hätte ich auch gerne.lol
2006-08-12 06:20:20
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answer #7
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answered by perfeckter_fasthausmann 2
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Schau mal im Mietvertrag. - Manchmal steht da z. B. : ....der Mieter hat Kleinraparaturen bis 100,-- Euro pro Jahr zu tragen. ... Dann kannst du die teure Rechnung ja gleich an den Vermieter schicken.
Bei meiner Rechtsschutzversicherung kann man anrufen und wird dann kostenlos mit einem Anwalt verbunden. _Läufst du so zum Anwalt kostet das sicher mehr als die Rechnung....
2006-08-10 05:24:42
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answer #8
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answered by Sandra 3
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Huhu...
grundsätzlich haben die ja keinen Anspruch gegen Dich, da die Hausverwaltung die Firma vorbei geschickt hat. Somit bist Du nicht der Auftraggeber, sondern die Hausverwaltung. Die hat dann auch die Rechnung zu bezahlen. M.E. besteht kein Anspruch gegen Dich.
Ich würde die Rechnung zurück schicken mit einem kurzen Anschreiben nach dem Motto:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bestätige den Eingang Ihrer Rechnung *Nummer* vom *Datum* zum *Datum*.
Diese Rechnung erhalten Sie zu meiner Entlastung zurück, da ich Ihnen keinen Auftrag erteilt habe. Um die Rechnung zur Zahlung freizugeben, bitte ich um Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Ich gehe Davon aus, daß Sie von meiner Hausverwaltung *Name* beauftragt wurden. Darum empfehle ich Ihnen die Rechnung mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung an die Hausverwaltung zu senden.
Mit freundlichen Grüßen,
2006-08-10 02:54:01
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answer #9
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answered by Timo 1
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Da wurde nur die Dichtung am tropfenden Wasserhahn ausgetauscht? Das ist eine Kleinreparatur, die eigentlich der Mieter selbst auf seine Kosten vorzunehmen hat.
Wurde schon mit der Hausverwaltung über die Rechnung gesprochen. Wenn die den Auftrag über die Reparatur gibt, hat sie auch zu zahlen und nicht der Mieter. Sonst hätte die HV den Mieter darüber unterrichten müssen, dass sie zwar den Handwerker bestellt, aber der Mieter zahlen muss. Gibt es in dem Haus keinen Hausmeister, der diese Kleinigkeit hätte machen können?
Ich würde als Erstes die Rechnung der Hausverwaltung mit einem Begründungsbrief schicken. Wenn die die Bezahlung ablehnt (Begründung fordern!), sofort zum Anwalt. Achtung: Handwerkerrechnungen sind sofort, spätestens 14 Tage später zu zahlen.
2006-08-10 02:53:04
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answer #10
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answered by nachtigall 5
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