sobald du von deiner Kündigung erfährst,egal ob sie nur mündlich oder auch schon schriftlich erfolgt ist,mußt du dich sofort beim Arbeitsamt melden.Ansonsten gibt es Sperre,egal ob es nun Arbeitslosengeld usw. ist.Mein Sohn hat gerade erst diese Erfahrung machen müssen
2006-08-10 02:19:06
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answer #1
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answered by Little Moonchild 5
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Du mußt dich gleich nach Erhalt der Kündigung arbeitslos melden, sonst droht dir eine Sperre. Hast du in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr gearbeitet, bekommst du Arbeitslosengeld.
Melden musst du dich auf jeden Fall, egal ob Hartz IV oder ALG I, ist wichtig für die Krankenversicherung.
2006-08-09 22:51:51
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answer #2
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answered by kirasch81 1
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Du musst dich, sobald du die Kündigung hast, mit der Kündigung zum Arbeitsamt.
Je früher umso besser.
Wenn du mindestens ein Jahr gearbeitet hast, bekommst du erstmal Arbeitslosengeld I.
Das müssten ca. 64% deines durchschnittlichen Brottogehaltes sein.
Dann bekommst du einen Bewilligungsbescheid, auf dem die Höhe steht und wie lang du diese Zahlung bekommst.
Ca. 1 Monat vor Ablauf der Zahlung solltest du einen neuen Antrag stellen - das wird dann vermutlich der Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sein.
Das wird man dir aber beim Arbeitsamt alles noch genau erklären.
Wenn du aber in die Ausbildung gehst, entfällt das Geld ganz oder teilweise wieder.
2006-08-09 22:48:13
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answer #3
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answered by Anonymous
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Mach das jetzt schon!
Mein Sohn hatte auch vermutet erst wenn er nicht mehr in Arbeit ist, das Hartz4 zu beantragen, dann pluderten die sich auf, warum er das nicht schon eher gemacht hat, da er ja wußte, das er arbeitslos wird und dann stand er 8 Wochen ohne Geld da.! lg.
2006-08-11 19:46:13
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answer #4
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answered by hexen_mum2 4
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wenn du schon eine ausbildungstelle in aussicht hast brauchst du kein hartz IV beantragen hast du keine solltest du mindestens einen monat vorher hartz IV beantragen das wichtigste ist das du es rechtzeitig beantragst
2006-08-11 02:47:52
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answer #5
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answered by tigerkatzee 1
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Sobald du Arbeitslos wirst musst du dich direktt beim Arbeitsamt
melden ansonsten bekommst Du schwierigkeiten.
2006-08-09 23:47:39
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answer #6
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answered by Manika 3
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Hallo!
Ja, Du musst Dich drei Monate vorher arbeitslos melden, ansonsten gibt es eine Sperre.
2006-08-09 22:47:24
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answer #7
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answered by melli03111973 1
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die frage wurde gestern schon gestellt geh mal paar Seiten zurück dann würzt du das finden
2006-08-09 22:47:27
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answer #8
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answered by frau dimple 3
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