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2006-08-09 19:58:30 · 4 antworten · gefragt von nonprofana 1 in Schule & Bildung Schule

4 antworten

Studienrat (Abk. StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst, der mit der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage besoldet wird, in der Regel als Lehrer an einer höheren Schule in Deutschland arbeitet und Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe 2 unterrichtet. Es gibt Studienräte an Gymnasien, an Berufsbildenden Schulen, an wissenschaftlichen Einrichtungen der Länder (z.B. Niedersachsen) an Landesbildungszentren und in einigen Bundesländern im Hochschuldienst.

Die Ernennung zum Studienrat setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (mit zwei bis drei Hauptfächern sowie Pädagogik), ein eineinhalb bis zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar und eine in der Regel dreijährige Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe (Studienassessor) voraus. In einigen Bundesländern ist für sog. Mangelfächer (Fächer, in denen zu wenig Lehrer verfügbar sind, aber dennoch ein Bedarf besteht) und an beruflichen Schulen bestimmter Fachrichtungen der Zugang auch durch ein abgeschlossenes, nicht speziell auf den Lehrerberuf ausgerichtetes Hochschulstudium möglich, wenn ein zweites Fach durch die Nebenfächer im Studium anerkannt werden kann (z.B. beim Diplom-Physiker Mathematik neben Physik).

Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums wird zum Beispiel die durchschnittliche fachunabhängige Einstellungschance im Bundesland Hessen von 30 % im Jahr 2003 auf 19 % im Jahr 2007 sinken (siehe Weblink).

Die nächsthöhere Amtsbezeichnung (Beförderungsamt) ist Oberstudienrat.

2006-08-09 20:27:33 · answer #1 · answered by Diopsid 6 · 2 2

Zumindest nicht durch bessere Leistung bei seinen Kunden, den Schülern...

2006-08-10 12:29:23 · answer #2 · answered by Ichmalwieder 4 · 0 0

Durch ein Studium an der Uni. Im Gegensatz zur pädagogischen Hochschule.

2006-08-10 03:54:17 · answer #3 · answered by Anne 7 · 0 0

"Studienrat" ist die normale Dienstbezeichnung für einen Gymnasiallehrer, der sein Referendariat etc. hinter sich hat, üblicherweise ist er zu diesem Zeitpunkt bereits Beamter auf Lebenszeit.

2006-08-10 03:15:13 · answer #4 · answered by j f 4 · 0 0

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