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2006-08-08 09:37:18 · 22 antworten · gefragt von kratzbürste 1 in Unterhaltung & Musik Witze & Rätsel

22 antworten

Also früher wars unterteilt... neue bundesländer 1,28€ und alte Bundesländer 1,45€ ( hoffe da irre ich mich bei letzteren nicht )
Heute ist alles angeglichen, das heisst 1,45€ für alle, wobei die 45cent für Mehraufwendungen sind ( also Fahrtkosten etc. ) . Dazu kommt dann noch dein ALG 2.

2006-08-08 22:04:11 · answer #1 · answered by man in black 3 · 0 0

10-25 Euro je nach dem wie groß die Wohnung ist und wie viel Personen (Kinder im Haushalt leben) alle bekommen Harz 4 Mann ca 340 Euro Frau 250 Euro und je Kind + Kindergeld 200 Euro die Miete wird bezahlt ,vom zuzahlen ist man überal befreit sogar von der GEZ.10 Euro Arzt ist auch nicht zu bezahlen,zusätzlich bekommt man für seinen Job 1 Euro pro Stunde also einfach gerechnet 160 Euro Taschengeld .

2006-08-08 16:49:19 · answer #2 · answered by tirreg 5 · 1 0

1 Euro

2006-08-12 15:56:46 · answer #3 · answered by Achso, ok... 2 · 0 0

VORSICHT max_jahr !!!!

Bei deiner Rechnung kommen 99 (€ ?) raus!
1 x 100 - 1 = 99 !

2006-08-12 09:26:00 · answer #4 · answered by Longbow 3 · 0 0

1€

2006-08-12 08:46:37 · answer #5 · answered by mio 1 · 0 0

knapp 100 Cent

2006-08-11 20:17:35 · answer #6 · answered by Dr. Falukorv 2 · 0 0

Nach langem suchen hab ich herausgefunden dass man 1 Euro kriegt.
Na wenn das nicht die beste antwort ist...

2006-08-11 12:51:06 · answer #7 · answered by gabor® 5 · 0 0

Ein-Euro-Jobs sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ im Sinne des § 16 Abs. 3 SGB II. Diese Arbeitsgelegenheiten sind eine Einrichtung der früheren Sozialhilfe, ehemals § 19 BSHG (gemeinnützige zusätzliche Arbeit), wurden aber nie im heutigen Umfang von den Sozialämtern angeboten bzw. durchgesetzt und waren daher in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Es wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn, sondern eine „Mehraufwandsentschädigung“ (angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen) gezahlt, da die Grundsicherung Arbeitslosengeld II unverändert während der Beschäftigung weitergewährt wird. Die Höhe dieser „Mehraufwandsentschädigung“ ist zwar im Gesetz nicht festgelegt, der frühere Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat aber eine Entlohnung von ein bis zwei Euro pro Stunde – in Anlehnung an die Entlohnung von Sozialhilfeempfängern - empfohlen. Somit soll Empfängern des neuen Arbeitslosengeld II ein zusätzliches Einkommen ermöglicht werden, welches nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Damit sollen einerseits Arbeiten erledigt werden, die ohne diese billigen Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. Zum Anderen sollen die Arbeitsgelegenheiten dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder an den Rhythmus eines festen Arbeitstages zu gewöhnen und so deren Einstellung für Arbeitgeber attraktiver zu machen. Üblicherweise handelt es sich jedoch nur um Teilzeitarbeit von 20-30 Stunden pro Woche, für eine Dauer von sechs bis neun Monaten. Drittens werden sozialpolitische Motive verfolgt.

Die Jobs müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich angeboten werden. Durch die Zusätzlichkeit sollen Verdrängungseffekte weitgehend vermieden werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist allerdings umstritten. So stellte die Bundesagentur für Arbeit einen Rückgang von Stellenangeboten im Pflegebereich fest. Empirische Daten liegen aber bisher nicht vor.

Zielgruppe der Arbeitsgelegenheiten sind jene Langzeitarbeitslosen, die ALG II beziehen, und keine Arbeit finden können (§ 16 Abs. 3 SGB II). Wer ein Beschäftigungsangebot ohne wichtigen Grund ausschlägt, dem wird das ALG II gem. § 31 SGB II um 30% für drei Monate gekürzt; jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren wird die Regelleistung gleich zu 100% entzogen. Auf Antrag werden nur noch Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) gewährt. Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter (bzw. Empfangsberechtigten) gezahlt werden. Vor Eintritt entsprechender Sanktionen muss eine Belehrung erfolgen, die im Regelfall mit dem Arbeitsangebot unterbreitet wird.

Als zumutbar gilt jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Die Jobs werden von kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützigen Organisationen und privaten Bildungsträgern angeboten. Es kommen alle zusätzlichen Arbeiten in Frage, die der örtlichen Wirtschaft keine Konkurrenz machen. Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation oder Stadtreinigung, in der Altenpflege und Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere.

Im Mai 2006 waren 290.000 (Vorjahr 179.000) Hilfsbedürftige in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Fast die Hälfte dieser Jobs werden in den neuen Bundesländern angeboten, dort ist die Langzeitarbeitslosigkeit besonders hoch.

2006-08-11 10:40:07 · answer #8 · answered by Sailor Ripley 3 · 0 0

1 euro

2006-08-10 18:39:59 · answer #9 · answered by xladyx 1 · 0 0

DAS KANN DIR NUR EIN HARTZ IV EMPFÄNGER GENAU BEANTWORTEN

2006-08-10 17:41:24 · answer #10 · answered by andra p 1 · 0 0

Meistens bekommt man sechzig Minuten in der
Stunde bezahlt.

2006-08-10 16:59:30 · answer #11 · answered by Zyklob 3 · 0 0

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