Der Mietvertrag gilt. Der Vermieter hat zeit, den schaden zu beseitigen. dafür hast du das recht auf angemessene Mietminderung wegen Unbrauchbarkeit...Allerdings muss die Kellernutzung bestandteil des Mietvertrages sein...
2006-08-07 08:25:27
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Hallo,
wie schon mehrfach gesagt: den Schaden muß der Vermieterer tragen, er muß auch den Orginal Zustand ( TROCKEN ) wieder herstellen.
Kannst du nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt einziehen, steht dir ein Ausfallzahlung zu, gehe sofort zum Mieterverein, oder Haus & Grund, auch ein Anwalt für Wohnungsrecht hilft.
Drücke dir die Daumen.
2006-08-07 21:37:31
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answer #2
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answered by palmolive2111 2
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Selber schuld. Sowas schaut man sich vorher an.
2006-08-07 10:44:26
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answer #3
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answered by rhartinger 2
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es gibt doch bestimmt in deiner stadt auch eine verbraucherzentrale.
investiere mal 15 euro für eine beratung.
2006-08-07 08:48:56
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answer #4
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answered by Anonymous
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Wende dich an den Mieterbund !
2006-08-07 08:47:39
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answer #5
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answered by Andrea 7
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Ein Vertrag ist dann nichtig, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Wissen eines Vertragspartners Umstände vorlagen, die, wenn sie dem anderen Vertragspartner bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, den Vertrag nicht abzuschließen.
Der Verstoß gegen Treu und Glauben.
2006-08-07 08:34:14
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answer #6
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answered by Anonymous
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Die Vermieterin ist doch dazu verpflichtet den schaden zu beheben und hat auch dafür zu sorgen das er wieder trocken gelegt wird. Wenn nicht hat Mann in Deutschland doch das recht des Rücktritts bei Verträgen erst recht wenn räume die im Vertrag stehen nicht nutzbar sind (andererseits sei froh das du noch keine Sachen im Keller hattest :-) das währe ärgerlich gewesen weil da kommt nur eine private Hausrat für auf mfg Volker
2006-08-07 08:28:32
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answer #7
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answered by Volker A 2
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Dann gehe sofort zum Mieterschutzbund, oder zum Anwalt
2006-08-07 08:24:40
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answer #8
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answered by Anonymous
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