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Hallo an Alle. Mein Veranstalter hat mir gesagt das wir mittags hin und abends zurück fliegen. Nun bekam ich die Tickets und der Hinflug ist am 1ten Urlaubstag abends aber so das wir erst am nächsten Tag nach 0.00h im Urlaubsziel landen. Demnach ist der erste Tag komplett futsch. Gibts da ein Urteil? Immerhin sind wir nun 6 statt 7 Tage im Ort. Vielen Dank

2006-08-04 22:31:19 · 5 antworten · gefragt von lumiere45147 1 in Reisen Sonstige Reiseziele

5 antworten

hmm, im vertrag müsste soetwas eigentlich drin stehen. wenn die regelung, die im vertrag getroffen wurde nicht eingehalten werden kann, ist es dir auf jedenfall möglich einen teil der kosten zurückerstattet zu bekommen. immerhin hast du für 7 tage bezahlt - nicht für 6. kommt aber darauf an, wie es im vertrag geregelt ist.

so long and greetz

2006-08-04 22:38:31 · answer #1 · answered by Julius G 2 · 0 0

Leider hast du hier nicht viel Chancen, ausser Dein Veranstalter ist sehr Kulant. Charterflüge können sich verschieben - bis zu acht Stunden. Der erste Tag, also der Anreisetag wird auch nicht als Urlaubstag gerechnet. Er gilt als Anreisetag. Chancen haettest Du, wenn der Abflug nach 0.00 Uhr waere, denn dann haette sich der Anreisetag verschoben. In deinem Fall aber kann der Veranstalter sich rausreden, da du ja noch am eigentlich gebuchten Tag abgeflogen bist. Leider ist es immer so, dass von den Reisebüros Flüge zu ganz super Zeiten verkauft werden: Morgens hin - abends zurück, aber nach Erhalt der Tickets bekommt man auch gleich die Flugzeitaenderung. Die Maschinen mit den 'schlechten' Flugzeiten lassen sich eben nicht so gut verkaufen :-))

2006-08-08 02:41:18 · answer #2 · answered by martinsche 3 · 0 0

Bei Buchung von Linienflügen gibt es ggf. gestaffelte Entschädigungen für Verspätungen, die nicht höherer Gewalt unterliegen.
Bei Pauschalreisen (Charterflüge) gilt das nicht. Zwar ist der erste halbe Urlaubstag vor Ort "weg", aber das gebuchte Hotelzimmer wird trotzden gebraucht, auch wenn die Nacht deutlich kürzer ist.
Das gilt übrigens leider auch, wenn der Rückflug von abends auf morgens vorverlegt wird. Im Kleingedruckten des Reiseveranstalters steht das drin - der verkauft ein Paket unterschiedlicher Leistungen verschiedener Anbieter (Flug, Hotel, ggf. weitere Reiseleistung) und ist nicht selbst Anbieter der einzelnen Leistungen.

2006-08-04 23:04:01 · answer #3 · answered by PekaSunshine 2 · 0 0

Hi,

leider hast Du keine Chance dagegen anzugehen, denn die Flugzeiten sind immer unverbindlich. Ich habe diese Erfahrung leider auch schon machen müssen. Be
kommst Du allerdings erst eine Info über eine größere (3-4 Std.)Verspätung auf dem Airport, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung. In meinem Fall war es so, dass wir einen Bon über 50 € von der Airline bekommen ha-
ben.
Da der Fall bei Dir aber wohl anders liegt, kann ich nur
sagen, nimms leicht. Es gibt schlimmeres im Leben!
Ich wünsche trotzdem eine gute Reise.
HJN

2006-08-04 22:47:02 · answer #4 · answered by Hermann N 1 · 0 0

Studiere das Kleingedruckte im Vertrag. Ich fürchte, dass da ein Vorbehalt auf geänderte Abflugzeiten enthalten ist. Ist das der Fall, dann wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen.

In jedem Fall aber frage beim Reisebüro, in dem Du gebucht hast, nach dem Sachverhalt. Du wirst zwar an den Terminen nichts machen können, aber vielleicht ist ein kleiner Preisnachlass auszuhandeln.

2006-08-04 22:40:51 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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