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Ich bin seit 7 Jahren nicht mehr mit dem leiblichen Vater meiner Tochter zusammen. Sie lebt bei mir, jedoch haben wir gemeinsames Sorgerecht, wobei er sie nur alle 3 Wochenenden holt.
Somit hat er also nur auf dem Papier das geteilte Sorgerecht.
Sie heißt mit Nachnamen wie ich und Unterhalt zahlt er ebenfalls.

Die Frage ist nun:

Wenn ich meinen Freund heiraten will, muss ich dann ihren leiblichen Vater Fragen ob sie den Nachnamen meines Freundes annehmen darf oder hat er dazu kein Mitspracherecht??

Bitte Erfahrungsberichte !

2006-08-04 03:40:07 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

5 antworten

Die Einbenennung eines Kindes bedeutet, dass der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind zusteht, und dessen Ehepartner diesem Kind ihren neuen Familiennamen erteilen. Bedingung dafür ist, dass dieses Kind in deren gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde und die Zustimmung des Kindes vorliegt, für den Fall das es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus bedarf es üblicherweise der Zustimmung des anderen Elternteils, wenn diesem auch die elterliche Sorge zusteht. Sollte diese Genehmigung vom "Erzeuger" des Kindes nicht gegeben sein, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden!

Aber bitte auch folgendes merken:

Wenn einem Kind bei Heirat des sorgeberechtigten Elternteils der Ehename dieses Elternteils erteilt wird, so kann dieser neue Name des Kindes nicht mehr geändert werden.
Das gilt selbst dann, wenn der sorgeberechtigte Elternteil nach seiner Scheidung wieder seinen Geburtsnamen annimmt.

2006-08-04 03:47:01 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo,

solange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, mußt du den Vater deines Kindes um Einwilligung bitten, zumal er auch Unterhalt zahlt.

Ich habe das ganze ohne Einwilligung des Vaters durchgezo- gen. Als ich das 2. Mal geheiratet habe, wollte mein Sohn (damals 12 Jahre) auch so heißen wie ich. Mein neuer Mann und ich sind dann mit ihm zum Jugendamt gegangen und haben die Namensgebung beantragt.

Der leibliche Vater wurde mehrmals um seine Einwilligung bzw. seine Stellungnahme gebeten, rea- gierte aber nicht darauf. Unterhalt zahlte er zwar, aber nicht in der festgesetzten Höhe. Auf die Schreiben des Jugendamtes reagierte er auch nicht. Dann mußte ich mit meinem Sohn zum Amtsgericht. Dort wurde dann schriftlich festgehalten, dass einer Namensände- rung stattgegeben wird. Wichtig für diese Entscheidung des Gerichts war auch, dass der Vater keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn hatte.

Mit diesem Schriftstück mußte ich dann wieder zum Einwohner- meldeamt und dann wurde der Name endgültig geändert.
Ich muß dabei sagen, dass mein Sohn sogar noch seinen Rufnamen geändert hat, weil ihm sein eigentlicher Name nicht gefallen hat. Da er drei Vornamen hat, war das kein Problem, dass er seinen zweiten Vornamen als Rufnamen genommen hat.

Du siehst, es ist ein ganz neuer Mensch geworden.

Ich wünsche dir viel Glück.

2006-08-08 05:22:25 · answer #2 · answered by lesehexe 2 · 0 0

Normalerweise schon.
Dein neuer Freund kann ja auch nach der Hochzeit das Kind auf seinen Namen holen.
Aber ich bin der Meinung, es hat deinen EX nicht zu interessieren!
Mein Tip: (eigene Erfahrung)
Geh zu deinem Anwalt und laß dich beraten (10€) oder zum Jugendamt. Dort kannst du dir einen Rechtsbeistand für dein Kind einrichten lassen. Beantrage bitte das "Alleinige Sorgerecht" mit der Begründung, daß er sich nicht ums Kind kümmert.
Wenns nicht funktioniert, laß dir die Erlaubnis von deinem EX geben, wenn ers nicht tut: Rechtsbeistand des Kindes. Liegt im Interesse des Kindes! Je öfters er gegen deine Entscheidungen wedelt, je eher bekommst du das alleinige Sorgerecht.
Theoretisch mußt du ihn wegen jedem Käse fragen: Schule, Wandertag, Kinderausweis....
Dir fällt bestimmt genug ein, um ihm das zu erschweren.
Meld dich, wenn du noch mehr Tips brauchst.
Kopf hoch...........

2006-08-04 11:39:57 · answer #3 · answered by birgit742003 3 · 0 0

Soweit ich weiss ist ein Namenswechsel für Deine Tochter keine Pflicht. Also sollt ees schon starke Gründe dafür geben.
Meist haben ja Töchter noch eine enge Beziehung zu ihrem Vater, die meist auch stärker ist als zu dem "Neuen", da kann ein erzwungener Namenswechsel gefühlsmässig schlimm für Deine Tochter sein.
Deine Tochter ist ja wahtrscheinlich mindestens 7 Jahre alt, da ist man ja schon recht vernünftig. Du kannst ihr ja die Rahmenbedingungen nennen und ihr die Entscheidung überlassen, zumindest solltest Du ihre Meinung hören, nichts gegen ihren Willen uns schon garnicht sie vor vollendete Tatsachen stellen.

2006-08-04 11:11:44 · answer #4 · answered by Klaus G 4 · 0 0

JA du musst wenn du dein Freund Heiratest eine namens Änderung beantragen oder dein Freund muss dein Kind adoptieren damit dein Kind den selben nach Name tragen kann
das weiß ich weil mein Bruder seine steif Kinder umbenennen lassen hat durch eine Namens Änderung

2006-08-04 10:49:42 · answer #5 · answered by ??pussi ?? 6 · 0 0

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