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14 antworten

Es gibt keine bestimmte Zeit für eine Verlobung. Manche sind nur kurz verlobt, bevor sie heiraten, andere mehrere Jahre. Du kannst sofort heiraten, sobald Du die Hochzeit (Aufgebot, Standesamt, u.U. auch kirchliche Trauung) organisiert hast!
Alles Gute!

@websurferin: verlobt ist man erst NACHDEM einer einen Heiratsantrag gemacht und der andere ihn angenommen hat. Die Verlobung ist ja das Eheversprechen, das man sich erst mit Antrag / Annahme gibt!

2006-08-01 22:59:02 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Du kannst das machen, wie Du willst.
Allerdings mußt Du die Eheschließung ein halbes Jahr vorher beim Standesamt anmelden !

2006-08-05 21:43:16 · answer #2 · answered by flirt3870 5 · 0 0

Du könntest auch gleich einen tag danach heiraten oder eventuell dein ganzes leben lang verlobt sein mann.

2006-08-02 12:30:45 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Na klar. Eine Verlobung ist ein heiratsversprechen. Ob jemand 1Tag oder 40 Tage Verlobt ist, spielt keine Rolle.
Ich hoffe damit geholfen zu haben.

2006-08-02 10:09:27 · answer #4 · answered by Walter R 4 · 0 0

Die Verlobung ist ein so genanntes Eheversprechen, also wird der Heiratsantrag vor der Verlobung gemacht!!!
Wann dann geheiratet wird, ist wurscht, manchmal wird sich der Partner bis zu einem gewissen Ereignis "warmgehalten" (z.B. Hochzeit, wenn Studium beendet, aber man weiß jetzt schon, den oder die will ich und niemand anderen), oder man heiratet, wenn die ganzen Hochzeitsvorbereitungen fertig sind und gibt das Angebot auf.
- He Mischa, kleiner Schelm, was soll das? Ist hoffentlich nicht deine eigene Meinung?!

2006-08-02 09:26:32 · answer #5 · answered by nachtigall 5 · 0 0

Du musst Dir nur eine Frage beantworten ( Für dich selber ! ) :kann ich mit diesem Partner ein leben lang glücklich , zufrieden und in Harmonie Leben ??
wenn die Antwort "ja" ist , muss mann sich nicht ein mal verloben , mann kann auch gleich zum Altar Schreiten ...und lebe Glücklich bis in alle Zeiten .

2006-08-02 08:32:41 · answer #6 · answered by thorsten487 4 · 0 0

Wenn sich jemand um so etwas Kummer macht, sollte er sich meiner Meinung nach zuerst einmal fragen, ob er zum heiraten überhaupt schon reif genug ist.

2006-08-02 07:48:42 · answer #7 · answered by Tom B 3 · 0 0

eine verlobung ist schon ein halbes eheversprechen...oder man hat vor seinen partner irgendwann vor dem standesamt zu führen.
man kann sich auch verloben ohne später zu heiraten, oder man heiratet ohne vorher verlobt gewesen zu sein.
eine verlobung ist nur ein beweis seiner liebe zu den anderen partner, um mit ihm verbunden zu sein...richtlinien gibt es dafür nicht, denn es ist ja eine freiwillige entscheidung.
man kann sich verloben und heiraten wie man möchte, dafür gibt es kein zeitlimit.
man kann aber auch eine verlobung wieder zurück nehmen, wenn die beziehung scheitert und man sich einig ist.
verlobung nennt man auch wilde ehe...aber das zählt auch bei paaren ohne trauschein oder nicht verlobte.

2006-08-02 07:17:47 · answer #8 · answered by cora_st2405 3 · 0 0

im prinzip kannst du dich heute verloben und morgen heiraten...
aber wie heisst es so schön? verloben heisst: an der angel halten, aber schauen, obs nicht noch was besseres gibt...

2006-08-02 06:46:22 · answer #9 · answered by WOLF 5 · 0 0

wenn du dies als kirchenrechtliche frage stellst, so gibt es keine zeitliche frist....

Das Eheversprechen, das man auch Verlöbnis nennt, richtet sich nach dem Partikularrecht, das von der Bischofskonferenz unter Berücksichtigung von Gewohnheiten und weltlichen Gesetzen, soweit es solche gibt, erlassen worden ist. Aufgrund eines Eheversprechens kann nicht auf Eheschließung, wohl aber auf Wiedergutmachung etwa entstandener Schäden geklagt werden.“


nach bürgerlichem Recht allerdings auch nicht....

Verlöbnis ist das gegenseitige Versprechen von Mann und Frau, die Ehe miteinander einzugehen und das durch dieses Versprechen begründete Verhältnis (§§ 129 ff. BGB). Besondere Förmlichkeiten (z. B. Ringwechsel) sind für das Verlöbnis nicht erforderlich. Aus einem Verlöbnis kann nie auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Die Verlobung verpflichtet zu gegenseitiger Hilfe, die strafrechtlich von Bedeutung sein kann. Eine Lösung der Verlobung ohne
Vorliegen eines anerkennungswerten wichtigen Grundes verpflichtet gegenüber dem Partner zum Schadenersatz. Verlobungsgeschenke (Brautgeschenke) sind nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzugeben!



Es liegt insofern in deinem Ermessen und insbesondere in deinen/euren Ansichten, wann du die Braut heim ( in dein Haus - nach Hause ) holst ;-)

2006-08-02 06:08:39 · answer #10 · answered by A*n*n*a 6 · 0 0

Normaler Weise verlobt man sich, um dann ein Jahr danach zu heiraten !!

Normaler Weise.

Jedoch ist es jedem selbst überlassen, wann er den großen Schritt tut.

2006-08-02 06:05:48 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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