Meines wissens nach gelten die Gesetze des Landes in dem die Scheidung eingereicht wird.
Wenn der Vertrag dann in einigen Punkten nicht rechtens ist, in demjeweiligen Land, nutzt der Vertrag nichts.
Um eine Prüfung werdet Ihr nicht herum kommen. Der Vertrag muß eh von einem Notar beglaubigt werden, sonst ist er immer anfechtbar und kann außer Kraft gesetzt werden. Also erst Anwalt dann Notar (Notare dürfen nicht beraten, die prüfen nur und segnen ab)
Ich hab noch einen Link zum Thema Scheidung allg., vielleicht nutzt er Dir was...
2006-07-27 02:38:28
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answer #1
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answered by ? 3
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Int. Anwalt, Konsulat, ich (Dt) hatte US Soldaten in Erlangen geheirat, die Ehe wurde im Staat LA geschieden.
2006-07-29 08:29:44
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answer #2
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answered by Susanne R 5
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Ich glaube ja! Es gilt immer, man muss nur die Dokumente vorstellen.
2006-07-28 01:16:15
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answer #3
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answered by ♫ Thund€r-MAP → 6
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ein ehe versprechen gilt bis der tod euch scheidet. und wer vor der heirat schon wieder ans trennen denkt?? sorry dich sollte man nicht heiraten.wo bleibt die treue?
2006-07-27 13:45:45
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answer #4
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answered by hagebutte 1
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If your prenup has the usual "still vaid if one clause is not...", you're ok. It is easier to get the American version accepted in Germany that the other way around.
The court will usually follow the intention of your contract as long as it is fair to both (again better in D).
2006-07-27 06:07:24
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answer #5
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answered by carla 3
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Ich bin entsetzt.Von Heirat und gleichzeitig von Scheidung sprechen.Ehevertrag -Vertrag ist Vertrag.
2006-07-27 03:17:49
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answer #6
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answered by ? 5
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Eine Ehevertrag ist eine privatrechtliche Sache und hat nichts mit den jeweiligen Staatsrechten zu tun. Also gilt der Ehevertrag, egal wo du bist.
2006-07-27 02:48:35
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answer #7
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answered by palmenhexe 4
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hallo,
je nach dem wo ich geheiratet habe. wenn ich in deutschland geheiratet habe, gilt deutsches scheidungsrecht und da zählt der deutsche ehevertrag.
2006-07-27 00:58:26
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answer #8
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answered by flarakbtl32 1
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da kann nur ein anwalt helfen, der sich mit internationalem recht auskennt.
ich empfehle einen deutschen, denn (sorry) die usa sind was rechtsprechung und kosten angeht mit normalem menschenverstand nicht zu verstehen.
2006-07-27 00:52:51
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answer #9
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answered by Knut S 5
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