Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein).
Staatsangehörige der folgenden Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Carte de visiteur non-résident
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses oder Kinderausweises wird jedoch empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepass. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).) ;
(b) Übrige Länder: Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Guinea, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, San Marino, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten) und Vatikanstadt.
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik;
II: Übrige Länder: GUS (außer: Armenien).
Visum bei der Einreise
Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
2006-07-25 08:17:02
·
answer #1
·
answered by mausi76 5
·
0⤊
0⤋