Grundsätzlich bist Du verantwortlich, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast! Aber: Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen, da sie als Kleintiere gelten. Du must also nicht bezahlen. Wenn jemand eine Forderung an Dich hat, soll der sich an Deine Versicherung wenden. Die regelt alles. Hast Du keine, muss gerichtlich ein Verschulden Deinerseits festgestellt werden! Also lass Dich nicht reinlegen!
2006-07-20 05:25:29
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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ja, aber guck mal, ob das nicht deine haftpflicht übernimmt.
mein kater hatte dem hund des nachbarn mal das halbe auge rausgefetzt. na ich mit dem hund zum tierarzt - op. hat meine haftpflicht bezahlt.
bei katze ist das, glaube ich, allgemein üblich. für hund braucht man auf jeden fall ne extra versicherung.
2006-07-20 18:35:09
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answer #2
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answered by KristBaum 5
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Ja, Du bist nach dem Zivilrecht in der Haftung, weil dein Tier egal ob Katze oder Papagei eine ´´Sachbeschädigung´´ begangen hat. Wen Dein Tier nicht versichert ist, muss Du dafür gerade stehen. Gruß; Marco
2006-07-21 23:05:43
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answer #3
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answered by Anonymous
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ich weiss nicht wie es in DE ist, aber in der Schweiz bin ich nur für den Hund verantwortlich, dh. da der Hund eingelöst werden muss, muss ich zahlen, bei einer Katze sieht das wieder ganz anders aus, aber ich denke ich würde allein schon als verantwortungsbewusste Tierhalterin die Kosten übernehmen
2006-07-20 20:59:20
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answer #4
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answered by Anonymous
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wenn der Hund groesser als Deine Katze ist, lass es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, wenn es aber ein meerschweinchengrosser Zwergpinscher ist, zahle lieber gleich
2006-07-20 09:11:58
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answer #5
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answered by carla 3
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Auch ein Versicherungsfachmann macht mal Fehler,
sofern Deine Haftpflichtversicherung nicht zahlt (die übrigens auch nur deswegen zur Zahlung verpflichtet ist, weil Du selbst zur Zahlung verpflichtet bist), musst Du wohl oder Übel selbst zahlen. Auf die Verletzung einer Aufsichtspflicht Deinerseits kommt es nicht an. Besitzer von Tieren haften für durch diese verursachte Schäden unabhängig von eigenem Verschulden, es sei denn es handelt sich bei dem Tier um sogenanntes Nutzvieh (wie z.B. Kühe), § 833 BGB!!!
(Es steht Dir natürlich offen, die Zahlung zu verweigern und den anderen damit zu zwingen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, das ändert aber nichts an deiner grundsätzlichen Verpflichtung. Insofern ist die Bemerkung, dass das Verschulden "gerichtlich" festgestellt werden muss schon mal grundsätzlich verkehrt.)
@carla, was ist denn das für ein merkwürdiger tipp? laut der gestellten frage steht es doch schon fest, dass die katze den hund verletzt hat.
im Gegensatz zur wohl landläufigen Meinung ist auch den Parteien des Prozesses nicht gestattet, wissentlich die Unwahrheit zu sagen, dass ist als Prozessbetrug sogar strafbar!
2006-07-20 05:59:58
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answer #6
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answered by Lilly_Fee 2
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Als "Erziehungsberechtigter" deines Haustiers bist du wohl auch für dessen Machenschaften verantwortlich.
Sofern du keine entsprechende Versicherung hast die sowas abdeckt, wirst du wohl zahlen müssen.
2006-07-20 05:19:08
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answer #7
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answered by Johnny Cache 5
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