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2006-07-18 22:21:24 · 31 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

31 antworten

Was soll die Frage - es kommt auf die Situation an
Wenn ich zum Beispiel in Gefahr bin und mitbekomme das man meine Familie umbringt dann setzte ich alles daran mich zu schützen und meine Familie und wenn ich den Angreifer umbringe
Andere Frage - Warum schützt man Kindermörder und Vergewaltiger - was ist mit den Familien der Opfer
Was ist mit den Opfern selber - glaubst du nicht das die Opfer eine Wut in sich tragen
Warum hätte ein Kindsmörder das Recht zu leben - damit er nach einer gewissen Zeit wieder das nächste umbringt
Schau dir doch mal einfach die Nachrichten an
Auf Freigang wieder ein Kind vergewaltigt und getötet - in der Schule werden schon Kinder angegriffen
Was haben die Täter den dann noch für ein Recht

2006-07-18 22:27:39 · answer #1 · answered by zombiemutti1976 4 · 1 0

Tom B hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Es heisst zwar "Du sollst nicht toeten" - aber toeten ist nicht gleich toeten.

Auch die Rechtsprechung unterscheidet zwischen toeten, toeten im Afekt, Totschlag als Selbstverteidigung, Mord, vorsaetzlicher Mord, ....

Man muesste also eher fragen: Darf ein vorsetzlicher Moerder oder Kinderschaender hingerichtet werden? - reicht es nicht, wenn man ihn steinigt und aechtet?

Durch die Institutionalisierung der Strafe wird allles recht verschwommen und undurchschaubar, wie kann der unbetroffene Richter den Opfern ueberhaupt gerecht werden...

2006-07-20 03:28:09 · answer #2 · answered by nimrod 7 · 0 0

Diese Frage muss mit einem klaren und deutlichen Nein beantwortet werden.
Wir haben nicht das Recht, über das Leben anderer zu entscheiden. Es entspricht jeglicher Moral und Ethik sich das Recht herauszunehmen über ein Menschenleben zu bestimmen.
Ein klarer Widerspruch beweist auch die Tatsache der Todesstrafe: Ein Mensch wird von zwölf Geschworenen zu Tode verurteilt. Eigentlich ein legalisierter Auftragsmord. Hier stellt sich die Frage wer urteilt über diese Personen?
Auch wenn es schwerfällt, und die Angehörigen eines Opfers
verständlicherweise nur Hass und Abscheu empfinden,
Das Urteil über ein Menschenleben zu fällen ist und bleibt MORD
dafür gibt es keine Entschuldigung.
Wie können diese Menschen in den Spiegel blicken, oder wie erklären sie dies ihren Kindern.
Liebe Grüße C:M

2006-07-20 01:16:59 · answer #3 · answered by notarzt12 1 · 0 0

Du meinst, in der Rechtsprechung, wie in der USA?

Wir verabscheuen einen Mörder mit Recht für seine Tat.

Die amreikanische Rechtsprechnung, in einigen Staaten wie Texas, richtet Mörder hin und begeht genauso ein schlimmes
Verbrechen. Vor allem verurteilen sie Menschen nach Indizien.

Davon wird nur kein Opfer wieder lebendig.

Anne

2006-07-19 16:51:43 · answer #4 · answered by Anne 7 · 0 0

Wenn es ein Mörder ist und von einem Gericht bis in die letzte Instanz bewiesen ist dann JA.Auge um Auge hat nichts mit dieser Frage zu tun,denn in dem dicken Buch bezieht sich dieser Spruch auf was ganz anderes. Wenn jemand,Tötet soll er auch sterben,nur ist es schwer fest zu stellen bei welcher Tötung dieses geschehen soll.z.B Soldaten töten auch,Polizisten,denn wenn es um Landesweteitigung geht oder Kriminele im eigenen Land zur strecke zu bringen,kann man noch einverstanden sein.Aber was machen Soldaten im Iran oder Afkanistan,Israel und Libanon und........Wieviel unschuldige Menschen sterben ohne daß die Verantwotlichen zur Rechenschaft gezogen werden.Wer gibt den Politiker das Recht solche entscheidungen zu treffen? Es ist die Allgemeinheit die dieses zulässt und sich die Hände in Unschuld wäscht und somit Ihr Gewissen zu beruhigen.Wo ist der Unterschied,ob ein Kind durch einen Mörder stirbt oder durch einer Kugel von einem Soldaten. Das Kind ist tot das ist Fakt.Wie du siehst ist es nicht Einfach zu endscheiten wen man tötet oder Leben läst.

2006-07-19 15:14:51 · answer #5 · answered by Claudius 63 2 · 0 0

Kommt darauf an einen Hitler z.b darf man töten.

2006-07-19 15:06:36 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

ja, steht schon im dicken buch (auge um auge ....)

2006-07-19 08:13:42 · answer #7 · answered by Knut S 5 · 0 0

In Notwehr: Ja
Man wird dennoch eine Anklage wegen Todschlags bekommen - vermutlich auch eine Verurteilung, wenn die Situation nicht sehr aussergewöhnlich war.

Sonst. Niemals!!

2006-07-19 07:37:29 · answer #8 · answered by Schubidu 7 · 0 0

In einem Akt der Selbstverteidigung: JA.
(Und dazu zählt auch der Schuss auf einen bewaffneten Amokläufer)

Gezielt, geplant, reglementiert und vom Gesetz abgesegnet: NIE UND NIMMER! (Wie z.B. bei der Todesstrafe oder dem Eliminieren unliebsamer Zeitgenossen aus politischen Gründen)
Denn: Worin läge in diesem Fall der Unterschied zwischen dem einen und dem andern Mörder?

2006-07-19 07:14:38 · answer #9 · answered by Tom B 3 · 0 0

der verstand sagt: nein!
das sieht dann mit den gefühlen ganz anders aus, da denke ich oft: ja! unbedingt! (siehe das beispiel mit beslan)
und dann kommen da auch noch gedanken wie: wenn es mord mit einer besonderen schwere der schuld war, sitzen die tatsächlich bis zum tode, kommen also eh nicht mehr raus, aber sie werden durchgefüttert...
ja, ich denke und empfinde manchen "tätern" gegenüber, dass es sich um nicht lebenswertes leben handelt - z.b. bei leuten, die absichtlich waldbrände legen. die tiere und pflanzen, die getötet werden, der lebensraum der vernichtet wird, die menschen, die womöglich bei der bekämpfung des brandes ums leben kommen oder ihr heim verlieren (also alles, was sie haben), die folgen, die das für klima und umwelt hat...

aber der verstand sagt hartnäckig: nein!
man kann gleiches tatsächlich nicht mit gleichem vergelten. man würde sich HINAB auf das niveau der "täter" begeben..., man würde ihnen damit ähnlich werden.
die natur hat uns mit der last VERNUNFT ausgestattet. lasst sie uns positiv (!!!) anwenden!

2006-07-19 06:55:05 · answer #10 · answered by KristBaum 5 · 0 0

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