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Ich ziehe zum 1.10. (nach 5 Jahren) aus meiner Wohnung aus und im Mietvertrag steht ich muß die Wohnung weiß streichen (hab sie vor weniger als 1 jahr gestrichen, mit farbeffekten). Mein Vater sagte mir jetzt das diese Klausel unzulässig wäre, sie müsste nur Besenrein sein! Wer weiß darüber bescheid? (Mieterschutzbund klärt nur beitragszahlende Mitglieder auf)

2006-07-13 07:32:36 · 20 antworten · gefragt von leoniealina 1 in Haus & Garten Dekorieren & Renovieren

20 antworten

wenn im Vertrag steht,dass die Wohnung besenrein sein muss und nichts vom Streichen drinsteht,dann muss man eigentlich nur die Tapeten rausreißen,sowie ich es momentan tue...
bei mir steht nämlich auch besenrein drin und ich habe meine Vermieterin gefragt und sie meinte,dass ich alle Teppiche rausreißen muss und die Tapeten abmachen..
guck doch mal im Vertrag genauer nach...und frag zur Not deine Vermieter...
wenn du vor kurzem erst gestrichen hast und alles noch so ist wie vor einem Jahr ohne Macken meine ich,dann brauchst du ja nicht nochmal streichen...

2006-07-13 07:37:12 · answer #1 · answered by ? 6 · 1 1

wenn im mietvertrag drin steht das du sie weiß streichen musst dann kommst du nicht drum herum...besenrein heißt nur,sauber hinterlassen..renovieren brauchst nicht mehr..

2006-07-17 22:58:17 · answer #2 · answered by mondkiss 2 · 0 0

Auch wenn es noch in deinem Vertrag steht, aber nach dem neusten Gesetzt, mal ein Vernünftiges "g" reicht es, wenn du deine Wohnung besenrein und die Kellerräume leerst. Egal, was in deinem Vertrag steht, wie sagen unsere Beamten immer? "Nach dem neusten Gesetz" ist es jetzt aber so.... und endlich konnen wir mal sagen: nach dem neusten Gesetzt, ist es aber so"....
Spare dir das Geld für die Farbe, hebe es dir lieber für die neue Wohnung auf, du brauchst nicht mehr streichen, oder sonst was, egal was in deinem Mietvertrag steht!

2006-07-15 18:09:27 · answer #3 · answered by hexen_mum2 4 · 0 0

Hallo, es gibt ein neues Gesetz, das man nicht mehr nach dem Auszug renovieren muss.
Wir sind am 1.1.06 umgezogen und mussten nicht mehr renovieren, auch wenn das im Mietvertrag stand.Ich weiß aber nicht ganz genau was das für ein Gesetz ist aber es gibt eins seit 1.1.05

2006-07-15 09:09:08 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn es im Mietvertrag steht....findest du am besten einen Nachmieter der das für dich übernimmt.

2006-07-13 10:13:41 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Die Wohnung muss in dem Zustand des Einzugs übergeben werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2006-07-13 10:08:52 · answer #6 · answered by godauuwe 2 · 0 0

Hallo!
Wir hatten dieses Theater auch gerade und sind deshalb in den Mieterschutzbund eingetreten. Der sagte uns, daß in den meisten Verträgen diese Klausel drinsteht; aber auch, daß man alle 3 oder 5 Jahre renovieren muss- je nachdem, was eher eintritt (Auszug oder 3/5 Jahre). Hast du die Wände in Farbe gestrichen musst du es bei Auszug ändern; sind sie weiss dann nicht. Am besten und stressfreisten fährt man jedoch, wenn man selbst einen Nachmieter sucht.
Gutes Argument dem Vermieter gegenüber: der nächste Mieter wird es ohnehin überstreichen.

2006-07-13 08:57:54 · answer #7 · answered by harke 1 · 0 0

hallo erstmal,

nein du musst die wohnung natürlich nicht mehr streichen da sich die gesetze geändert habn und das was in deinem vertrag steht ungültig ist.
die wand muss natürlich sauber sein und nicht verdreckt oder verschmiert sein.

2006-07-13 08:48:41 · answer #8 · answered by schlimpi84 1 · 0 0

Mietvertrag ist bindend

2006-07-13 07:51:30 · answer #9 · answered by yak 2 · 0 0

WENN IN MIETVERTRAG BESSENREIN STEHT MUSST DU NICHT STREICHEN

2006-07-13 07:37:58 · answer #10 · answered by ??pussi ?? 6 · 0 0

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