Mach ihnen klar, daß klotzen verboten und mitmachen erlaubt ist! Glaube, dann wundern sie sich.
Wenn die Nachbarn allerdings mit dem Fernglas auf dem Balkon stehen und "Gaffen", würde ich mich von nem Anwalt rechtlich beraten lassen (10,--€). Was du auf deinem Grundstück machst, ist deine Sache und nacktbaden nicht illegal.
2006-07-12 11:15:29
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answer #1
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answered by birgit742003 3
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Mach ne FKK-Party und lade die Nachbarn ein.
2006-07-14 06:59:20
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answer #2
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answered by Anonymous
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winke ihnen jedesmal nett zu. das wird ihnen irgendwann peinlich oder lästig.
2006-07-13 08:39:35
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answer #3
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answered by Anonymous
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Zuerst kannst du in deinem Pool machen was du willst........ und wenn du ständig nackt auf deinem Grundstück rumläufst.Aber vielleicht solltest du sie mal fragen ob sie mitmachen wollen, viellleicht warten sie nur daruf??!!! Wer weiß das schon so genau...........
2006-07-13 08:30:29
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answer #4
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answered by ? 3
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Einladen, oder nen bequemere Sitzgelegenheit anbieten.
2006-07-13 03:47:11
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answer #5
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answered by botinius 4
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Willst du das nicht so haben--?
geh Vormittags. dann ist der Nachbar evtl auf "Maloche", und die Nachbarin alleine zuhause (am Herd).
2006-07-13 03:22:32
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answer #6
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answered by Mu6 7
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schenk ihnen doch eine halskrause ..
2006-07-13 02:09:37
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answer #7
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answered by kanjiheiner 1
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Nimm ne Kamera mit zum Pool und tu öfter mal so, als wolltest du sie fotografieren. Dann gewöhnen die sich das ganz schnell ab.
2006-07-12 22:55:37
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answer #8
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answered by KristBaum 5
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wenn du so offen und frei bist nackt im Pool zu baden solltest du eigentlich auch so frei sein, ueber der neugierde deines Nachbarn zu stehen. Wenn nicht - andere loesung: zieh dir was an!
2006-07-12 20:47:00
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answer #9
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answered by Anonymous
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Wenn es nur der lange Hals ist und nicht noch andere Teile lang werden dann würde ich es übermir ergehen lassen.
2006-07-12 20:26:17
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answer #10
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answered by Anonymous
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@birgit742003: das nackte Auftreten einer Frau in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit; das nackte Auftreten eines Mannes in der Öffentlichkeit ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und eine Straftat. Es lebe der Rechtsstaat!
2006-07-12 18:19:06
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answer #11
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answered by Nasenbär 2
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