Die Antworten sind so nicht richtig, da immer das lokale Ordnungsamt dafür zuständig ist (Föderalismus). Das ist wie bei den Hundesteuern und der Kamphundeverordnung. Jede Stadt kann das für sich entscheiden. Versicherungtechnisch kann es bei einem Zwischfall jedoch zu erheblichen Problemen ohne Leine kommen (grobe Fahrlässigkeit)
2006-07-11 03:46:00
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
4⤊
2⤋
Einige Gerichte haben inzwischen den generellen Leinenzwang verboten
2006-07-11 12:09:44
·
answer #2
·
answered by AlterKnacker 3
·
1⤊
0⤋
NEIN !!! In Berlin beispielsweise gibt es KEINEN generellen Leinenzwang!!!
Und Anne, würden ALLE Hunde genügend Auslauf und Sozialkontakte zu Hunden jeglicher Grösse und Rasse haben, gäbe es keine Beissvorfälle unter Hunden ausser Rang-,oder Terretorialkämpfe!
Wenn Dein angeleinter Hund häufig angegriffen wird, könnte es durchaus an Deinem Hund/bzw.Deiner Reaktion liegen!
Ist die Leine straff?Würgt der Hund im Halsband?Dann würden sehr viele Hund(zurecht, denn das sind Angriffszeichen)angreifen!
Achte auf Beschwichtigungssignale, Körpersprache und setze Deine richtig ein, dann kommt es auch nicht zu Beissvorfällen!
Lein doch Deinen Hund einfach ab, wenn Euch ein anderer entgegen kommt!Oder ist er etwa nicht sozialisiert?
Ein gut erzogener, verträglicher Hund kann überall frei laufen, weil er niemanden belästigt!
Einen Hund immer an der Leine zu führen ist in keinem Fall artgerecht, verstösst gegen das Tierschutzgesetz und verursacht aggressive Hunde!
Die armen Hunde, die drei mal täglich ihre Parkrunde drehen und bei 35Grad nicht mal ins Wasser dürfen können einem nur leid tuen!
Wie würden denn Menschen werden, die sich immer dorthin bewegen müssten(und in dem Tempo), wie ein anderer Mensch, der ihn permanent an der Hand hält?
DIE LEINE MACHT AGRESSIV !!!!
2006-07-12 07:22:52
·
answer #3
·
answered by gillian 1
·
0⤊
0⤋
Ja! Manchmal leider, aber öfter, wünschte ich mir, das alle ihre Hunde in der Stadt anleinen, dann gäbe es nicht so viele Beissereien unter den Hunden.
Anne
2006-07-12 06:32:12
·
answer #4
·
answered by Anne 7
·
0⤊
0⤋
Generell schon aber das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.Mußt du dich bei dir mal erkunden.
2006-07-12 06:03:36
·
answer #5
·
answered by gradlkatja2005 1
·
0⤊
0⤋
Leider ja
2006-07-11 18:48:06
·
answer #6
·
answered by ladymama 1
·
0⤊
0⤋
Ja ,solange es kein Schild gibt auf dem eine eindeutige Erlaubnis steht!
2006-07-11 11:12:05
·
answer #7
·
answered by fledermausixx 3
·
0⤊
0⤋
§ 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang
(1) Hunde sind
bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
auf Sport- oder Campingplätzen,
in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.
(2) Die Leinenpflicht nach Absatz 1 gilt nicht in den als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Gebieten. Für gefährliche Hunde gilt Satz 1 nur, wenn der Hund einen das Beißen verhindernden Maulkorb trägt.
(3) In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln hat jeder Hund einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen. Darüber hinaus ist einem Hund, der als gefährlich gilt, außerhalb des befriedeten Besitztums ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen.
(4) Kommunale Rechtsvorschriften hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Leinenpflicht oder eines darüber hinausgehenden Maulkorbzwanges bleiben unberührt.
2006-07-11 10:58:44
·
answer #8
·
answered by me22042004 3
·
0⤊
0⤋
Auch wenn hier so viele mit Ja antworten, kann man so generell nicht stehen lassen.
Grundsätzlich herrscht in Deutschland kein Leinenzwang für Hunde. In den verschiedenen "Kampfhundeverordnungen" der einzelnen Bundesländer sind dann für verschiedene Rassen Leinen- und Maulkorbpflicht ausgesprochen. Durch Ablegen einer speziellen Prüfung des Hundes mit seinem Hundeführer kann der Hund aber wieder von Leine und Maulkorb befreit werden.
In den Polizeiverordnungen der einzelnen Gemeinde ist dann wiederum geregelt, ob, wo und in welchem Umfang im Gemeindegebiet Hunde an der Leine zu führen sind.
Aber wie gesagt ist das Gemeindeangelegenheit und kann von Ort zu Ort verschieden sein.
2006-07-11 10:48:30
·
answer #9
·
answered by top dog 3
·
0⤊
0⤋
Das hat der jeweilige Stadtrat zu entscheiden, er stellt die so genannte entsprechende "Satzung" auf, nach der die Verwaltung dann handeln muss.
2006-07-11 10:44:54
·
answer #10
·
answered by Harry D 3
·
0⤊
0⤋