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Wenn man "fremde" Kinder in Urlaub mitnimmt,sollte man sich absichern, um nicht Haftungsprobleme zu bekommen.Solange nichts passiert ist natürlich alles "kein Thema".Ich möchte aber kein Risiko eingehen.Es gibt,glaube ich, vorformulierte Erklärungen zum Haftungsausschluss und, dass ich im Falle eines Falles auch für das Kind Entscheidungen treffen darf.Wer weiss, wo ich etwas zu diesem Problem finde, am besten, ob und wo es einschlägige Vordrucke gibt, ohne gleich zum Rechtsanwalt gehen zu müssen.

2006-07-07 21:30:52 · 9 antworten · gefragt von sonny 3 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

9 antworten

Also, gerade bei einem Auslandsaufenthalt ist es wichtig, das du eine von den leiblichen Eltern des Kindes abgefasste Einverständniserklärung dabei hast, die besagt, das du in dem Zeitraum der Reise (Datum angeben!) für das Kind sowohl das Aufenthaltbestimmungsrecht als auch das Entscheidungsrecht hast.
Der Brief muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein!
Ferner ist zu klären, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, oftmals gelten abgeschlossene Auslandsreiseversicherungen nur für die eigene Familie.
Weitere Absicherung bedarf es nicht, natürlich gelten die selben Aufsichtspflichten wie hier bei uns, aber derweil deine eigene Tochter ja wohl im selben Alter ist, dürfte das ja kein Problem darstellen.

2006-07-07 23:48:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

hallo,
es kommt darauf an wie alt sie ist!

2006-07-14 00:01:05 · answer #2 · answered by MrCxy 2 · 0 0

Bei Unfällen gilt der Auslandskrankenschein den bekommt ihr beim ADAC, und wenn die Eltern des Kindes einverstanden sind und ihr ok geben dann gibt auch keine schwierigkeiten das ist meine Meinung.

2006-07-13 06:56:33 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

auf jeden fall eine schriftliche einverständniserklärung der eltern und eine auslandskrankenversicherung

2006-07-09 22:22:46 · answer #4 · answered by gilla 4 · 0 0

Meine Tochter ist seinerzeit mit Bekannten nach Schweden gefahren. Wir haben den Eltern ihres Freundes eine Einverständniserklärung formlos ausgestellt, weiterhin hatten sie von uns den Krankenausweis bekommen und eine Haftungsübernahme. Deshalb einen Anwalt aufsuchen, wäre Quatsch. Falls Die Eltern eine Entscheidung treffen müssen, geben sie Ihnen eine Vollmacht.. Lg. Angi

2006-07-08 05:51:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

wie alt die ist hast ned geschrieben die pille oder ein kondom

2006-07-08 03:31:43 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

vergesst die Krankenkassenkarte nicht,ist sehr wichtig!und ihr braucht eine Unterschrift der Eltern im voraus,falls was passiert...

2006-07-08 02:46:24 · answer #7 · answered by ? 6 · 0 0

nur die Aufsichtspflicht einhalten ist erforderlich, kann aber keine Gewähr dafür übernehmen

2006-07-07 23:44:11 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

lass es dir doch schriftlich geben,das du sie mitnehmen kannst,und all das was du möchtest auch,so bist du auf der sicheren Seite.

2006-07-07 21:48:23 · answer #9 · answered by gmxgirl 1 · 0 0

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