Nach meinem Verständnis sollte er so besteuert werden, wie ein deutscher Arbeitnehmer, dessen Frau nicht arbeitet, also nichts in die deutschen Steuerkassen einzahlt. Das also wäre dann die Steuerklasse 1. Er kann die Kinder eintragen lassen, dann werden sie bei Berechnung der Steuer am Jahresende berücksichtigt.
Es gibt auch Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. Bitte bei der Familienkasse im zuständigen Arbeitsamt nachfragen und ggflls. beantragen. Das ist nicht so hoch wie das in D gezahlte Kindergeld, aber immerhin ein kleines zusätzliches Einkommen.
Eine Einteilung in Kl. 3+Kl. 5 oder 2 x Klasse 4 geht nur, wenn beide Partner in D arbeiten und richtet sich nach der Höhe des Einkommens.
2006-07-11 19:38:53
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
flirtinchen
vor 5 Tagen
Missbrauch melden
Wenn die Frau und die Familie nicht in Deutschland sind,wieso sollte er dann alleine hier sein?Mein Mann würde niemals freiwillig uns alleine lassen und ohne uns in ein fremdes Land gehen.
Er sollte so besteuert werden als wären sie hier,denn er hat sie ja nun mal,wenn auch woanderst.
2006-07-11 06:27:20
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Nein das geht nicht beide ehe leute müssen in deutschland leben.
2006-07-11 00:38:42
·
answer #3
·
answered by suzigoldi 2
·
0⤊
0⤋
Ich denke schon da er ja verheiratet ist und mir ist nicht bekannt das der Partner im selben Land leben muss.
2006-07-08 08:34:35
·
answer #4
·
answered by kerstinduc 1
·
0⤊
0⤋
Wenn die Frau und die Familie nicht in Deutschland sind,wieso sollte er dann alleine hier sein?Mein Mann würde niemals freiwillig uns alleine lassen und ohne uns in ein fremdes Land gehen.
Er sollte so besteuert werden als wären sie hier,denn er hat sie ja nun mal,wenn auch woanderst.
2006-07-06 03:53:28
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Wenn seine Frau nicht in Deutschland lebt, arbeitet sie demnach hier auch nicht, zahlt also keine Steuern - mit welchem Recht sollte der Mann dann in Deutschland vergünstigt werden??? Ausserdem geht das auch nur mit 2 Steuerkarten, sprich Frau und Mann nehmen beide 4 oder eine Partei 3 die andere 5 - jenachdem wer mehr verdient!
2006-07-06 01:38:24
·
answer #6
·
answered by martinsche 3
·
0⤊
0⤋
Dass kannst du bei der Ausländeramt fragen. Auch geibt's ein Buch heist Ausländergesetz oder so ähnliches.
2006-07-06 01:36:33
·
answer #7
·
answered by mangas_chess 1
·
0⤊
0⤋