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so steht es im BGB. Allerdings ist man erst mit 21 Jahren "großjährig", was bedeutet, dass man mit 18 Jahren bei versch. illegalen Geschichten noch mit Schonung davonkommt, mit 21 Jahren aber nicht mehr...

2006-06-29 22:45:01 · answer #1 · answered by Bettina B 4 · 1 0

Früher galt man in Deutschland erst mit 21 als Volljährig. Dann hat man sich überlegt, wer mit 18 Jahren für sein Vaterland sterben darf ist dann auch volljährig.

2006-07-04 13:18:08 · answer #2 · answered by Klaus 7 · 0 0

weil es so im bürgerlichen gesetzbuch steht (§ 2 bgb)

2006-06-29 22:02:29 · answer #3 · answered by tomfighter_2000 4 · 0 0

Der Gesetzgeber geht davon aus das man mit diesem Alter sein Leben eigenverantworlich und selbstständig führen kann

2006-06-29 22:02:03 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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