Hallo !
Soweit ich weiß ja , da die Scheidung ja erst nach 4 Wochen rechtskräftig geworden wäre !
lG Birgit
Nachtrag : guck mal da
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=40775&forum=115
2006-06-28 02:50:31
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answer #1
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answered by jaarfrsa 2
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Die Frage hast du dir schon selber gegeben. dein Ex also lautet die Antwort nein
2006-06-29 06:46:49
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answer #2
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answered by delphin 3
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Wenn das Scheidungsurteil noch nicht rechtskräftig ist. Ja.
2006-06-28 06:43:05
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answer #3
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answered by Carib 4
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Ja, 1. wegen der Witwenrente und verwitwet klingt eben besser als geschieden und 2. der Gesetzgeber sagt auch ja, in Deutschland ist erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
2006-06-28 04:36:58
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answer #4
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answered by schaltmonat 1
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ja denn dein ex ist ja todt
2006-06-28 03:44:31
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answer #5
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answered by veer 1
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Hast du doch schon selber beantwortet. Du warst geschieden als dein Ex Mann verunglückte also bist du rechtlich gesehen geschieden.
Warum willst du das denn Mitleid sammeln?
2006-06-28 03:06:13
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answer #6
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answered by jrsouthtexas 3
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Laut § 1564 Satz 2 ist die Ehe mit Rechtskraft des Urteils, durch welches diese nur geschieden werden kann, aufgelöst.
Wenn das Urteil als schon Rechtskraft erlangt hatte, dann ist die Antwort nein.
2006-06-28 03:04:13
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answer #7
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answered by iustux 2
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klares NEIN....die Scheidung ist durch...die Zeit bis zur Rechtskraeftigkeit ist nur fuer Einsprueche und verfahrensfehler und so weiter...Trotzdem geschieden...
Das Du ueberhaupt darueber nachdenkst zeigt Gefuehl...also mein aufrichtiges Beileid!
Lieben Gruss Sandra
2006-06-28 02:57:27
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answer #8
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answered by pasagle 2
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ein klares nein
2006-06-28 02:51:59
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answer #9
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answered by Anonymous
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gezetzlich nein
2006-06-28 02:50:37
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answer #10
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answered by Anonymous
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