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7 antworten

Zu diesem und anderen weit verbreiteten Märchen:
- Die Beweislast liegt bei der GEZ.
- Niemand ist verpflichtet Zugang zum Grundstück, einschliesslich gemietetem oder gepachteten -> Wohnung, zu gewähren.
- Das gleiche gilt für evtl. hinzugezogene Polizeibeamte! Die haben nix in eurer Bude verloren.
- Gebührenpflichtig sind empfangsbereite Geräte. Eine Satellitenschüssel zum Beispiel ist uninteressant und lässt _nicht_ zwangsläufig auf ein angeschlossenes Empfangsgerät schliessen.

2006-06-21 23:59:03 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

ganz klar GEZ

2006-06-22 08:51:43 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

na die gez muß beweißen das man schwarz hört und schwarz sieht ..lach...die wollen doch geld von uns und nicht wir von denen!mal ganz persönlich gesagt:ich find das mit der gez schwachsinnig.dann solln die öffentlichen mal mehr werbung machen ,dann verdienen die ihr geld schon.....genauso wie die privatsender

2006-06-22 00:35:06 · answer #3 · answered by ilse1932 1 · 0 0

Natürlich haben die Vorgänger recht. Das rechtfertig jedoch immer noch nicht, dass sich viele der Rundfunkgebühr verweigern.

Die Grünen fordern übrigens eine Wiederabschaffung der geplanten Gebühr für internetfähige Computer.

Bevor hier jetzt alle die Grünen wählen: genauso planen Sie die Einführung einer allgemeinen Empfangsmediengebühr, die pauschal für jeden Haushalt anfällt.
Damit verfolgen Sie das gleiche Ziel was letztendlich auch schon mit der GEZ-Gebühr für PC angestrebt wurde.

2006-06-22 00:11:14 · answer #4 · answered by Tobe 3 · 0 0

Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

2006-06-22 00:01:56 · answer #5 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

bei der GEZ

2006-06-21 23:58:24 · answer #6 · answered by der Lu 4 · 0 0

bei der GEZ

2006-06-21 23:58:10 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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