Eine Bekannte hat mir eine interessante Frage gestellt, die ich ihr leider nicht beantworten konnte, aber ich hätte schon gerne die Auflösung gewusst. Also, es geht um folgendes: Mein Bekannte hatte bei einer Firma (ich weiß den Namen jetzt leider nicht mehr) eine Fernsehzeitschrift abboniert. Nun wollte sie sie nicht mehr haben und hat deshalb das Abo fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein gekündigt. Das Problem: Diese Firma hat das Einschreiben nicht angenommen und es wurde meiner Bekannten zurückgesandt mit dem Kommentar, dass der Empfänger die Annahme verweigert hat. Gilt diese Kündigung trotzdem? Und wie kann meine Bekannte beweisen, dass es fristgerecht zugestellt wurde? Hoffe, Ihr könnt mir und vor allem ihr helfen. Vielen Dank im voraus.
2007-02-01
04:27:55
·
11 antworten
·
gefragt von
Anonymous